Sonn- und Feiertagsausnahmen Erteilung im Reisegewerbe

    Sonn- und Feiertagsausnahmen Erteilung im Reisegewerbe

    Beschreibung

    Wer ein Reisegewerbe betreibt, muss grundsätzlich die Vorschriften des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG) sowie des Niedersächsischen Gesetzes über die Feiertage (NFeiertagsG) beachten. Eine Ausnahme von der Sonn- und Feiertagsruhe gilt für das Anbieten (Feilbieten) von Waren sowie für gastgewerbliche Tätigkeiten im Reisegewerbe. Außerdem gelten die Ausnahmebestimmungen für selbständige Gewerbetreibende, die andere Personen im Rahmen ihres Geschäftsbetriebs aufsuchen.

    Weitere Ausnahmen müssen auf schriftlichen Antrag durch die zuständige Stelle ausdrücklich zugelassen werden. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der gewöhnliche Aufenthalt ist.

    Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

    Ansprechpartner

    Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Cuxhaven

    Adresse

    Hausanschrift

    Vincent-Lübeck-Straße 2

    27474 Cuxhaven

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten der Kreisverwaltung Allgemeine Öffnungszeiten Sie können bei Bedarf auch individuelle Termine vereinbaren. Montag 8:00 bis 12:00 Uhr 13:30 bis 15:30 Uhr Dienstag 8:00 bis 12:00 Uhr 13:30 bis 15:30 Uhr Mittwoch 8:00 bis 12:00 Uhr 13:30 bis 15:30 Uhr Donnerstag 8:00 bis 12:00 Uhr 13:30 bis 15:30 Uhr Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr ------------------

    Kontakt

    Fax: 04721 66-270138

    Telefon Festnetz: 04721 66-2061

    E-Mail: ea@landkreis-cuxhaven.de

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Samtgemeinde Hemmoor - Gewerbeamt

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1164

    21741 Hemmoor

    Hausanschrift

    Rathausplatz 5

    21745 Hemmoor

    Parkplätze

    • Parkplatz: Rathausplatz
      Anzahl: 60  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Rathausplatz
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Hemmoor, Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Cuxhaven-Hamburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 04771 602-144

    Telefon Festnetz: 04771 602-0

    E-Mail: samtgemeinde@hemmoor.de

    Kontaktperson

    Internet

    Stichwörter

    Gewerbeschein, Gewerbestelle

    Version

    Technisch geändert am 26.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1 01

    30001 Hannover

    Hausanschrift

    Friedrichswall 1

    30159 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 120-5521

    E-Mail: ea@niedersachsen.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ggf. Personalausweis oder Reisepass
    • Handelsregisterauszug
    • Reisegewerbekarte
    • ggf. Unterlagen, die das Vorhaben dokumentieren

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 40.1.22.7 an.

    Gebühr ab 0.00 EUR bis 59.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 13.09.2018

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sonn- und Feiertagsausnahmen Erteilung im Reisegewerbe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English