Sonn- und Feiertagsausnahmen Erteilung im Reisegewerbe

    Sonn- und Feiertagsausnahmen Erteilung im Reisegewerbe

    Beschreibung

    Wer ein Reisegewerbe betreibt, muss grundsätzlich die Vorschriften des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG) sowie des Niedersächsischen Gesetzes über die Feiertage (NFeiertagsG) beachten. Eine Ausnahme von der Sonn- und Feiertagsruhe gilt für das Anbieten (Feilbieten) von Waren sowie für gastgewerbliche Tätigkeiten im Reisegewerbe. Außerdem gelten die Ausnahmebestimmungen für selbständige Gewerbetreibende, die andere Personen im Rahmen ihres Geschäftsbetriebs aufsuchen.

    Weitere Ausnahmen müssen auf schriftlichen Antrag durch die zuständige Stelle ausdrücklich zugelassen werden. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der gewöhnliche Aufenthalt ist.

    Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

    Ansprechpartner

    Stadt Pattensen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    30982 Pattensen

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 8  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Pattensen ZOB
      Linie:
      • Bus: N31, 300, 310, 320, 340, 341, 365, 366

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 10 10 63

    30975 Pattensen

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr Mi. 08:00 - 12:00 Uhr Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 05101 1001-108

    Telefon Festnetz: 05101 1001-0

    E-Mail: rathaus@pattensen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Stichwörter

    Gemeindeverwaltung Rathaus, Gemeindeverwaltung Rathaus, Rathaus

    Version

    Technisch geändert am 22.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachgebiet Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    30982 Pattensen

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 0  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Pattensen ZOB
      Linie:
      • Bus: N31, 300, 310, 320, 340, 341, 365, 366

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 101063

    30975 Pattensen

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr Mi. 08:00 - 12:00 Uhr Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Stichwörter

    Feste, Feste, Märkte, Feuerlöschwesen, Feuerwehr, freiwillige Feuerwehr, Gewerbeamt, Gewerbeschein, Märkte, Ordnung und Sicherheit, Ordnungsabteilung, Ordnungsamt, städtischer Ordnungsdienst

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitlicher Ansprechpartner Region Hannover

    Adresse

    Hausanschrift

    Vahrenwalder Straße 7

    30165 Hannover

    Für das Umland von Hannover Haus der Wirtschaftsförderung

    Kontakt

    Fax: +49 511 616-23453

    Telefon Festnetz: +49 511 616-23400

    E-Mail: ea@region-hannover.de

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichswall 1

    30159 Hannover

    Referat: 20 Postalische Adresse: Friedrichswall 1 30159 Hannover Postfach 1 01 30001 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 120-5521

    E-Mail: ea@niedersachsen.de

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ggf. Personalausweis oder Reisepass
    • Handelsregisterauszug
    • Reisegewerbekarte
    • ggf. Unterlagen, die das Vorhaben dokumentieren

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 40.1.22.7 an.

    Gebühr ab 0.00 EUR bis 59.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 13.09.2018

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sonn- und Feiertagsausnahmen Erteilung im Reisegewerbe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English