Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Beschreibung
Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen. Der entsprechende Bauantrag ist schriftlich zu stellen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Ansprechpartner
Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 63 - Planen & Bauaufsicht
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo - Fr 08:30-12:00 Uhr Mo - Do 14:00-15:30 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Herr Dirk Bohlen
Herr Jochen Hauerken
Hausanschrift
Fax: 04401 927-100
Telefon Festnetz: 04401 927-357
E-Mail: jochen.hauerken@wesermarsch.de
Frau Jana Hülstede
Hausanschrift
Fax: 04401 927-100
Telefon Festnetz: 04401 927-461(Zur Zeit keine telefonische Durchwahl möglich!)
E-Mail: jana.huelstede@wesermarsch.de
Herr Mark Joneleit
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04401 927-280((Telefonische Auskunft erteilt Frau Vosgerau unter o.a. Telefonnummer.))
Fax: 04401 927-100
E-Mail: mark.joneleit@wesermarsch.de
Frau Maike Knöppler
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04401 927-393
Fax: 04401 927-100
E-Mail: maike.knoeppler@wesermarsch.de
Herr Florian Kramer
Frau Silke Kuck-Kleinschmidt
Frau Eva Wittich
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung, SEPA-Überweisung, Bargeldzahlung, Rechnung
Bankverbindung
Kreiskasse des Landkreises Wesermarsch
Empfänger: Kreiskasse des Landkreises Wesermarsch
IBAN: DE17 2805 0100 0060 4005 79
BIC: SLZODE22
Bankinstitut: Landessparkasse zu Oldenburg (LzO)
Formulare
Vollmacht für die Teilnahme am digitalen Baugenehmigungsverfahren ITeBAU
Bauen: Erklärung Tragwerksplaner
erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes amtliches Antragsformular
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 11.02.2013