Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Beschreibung
Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen. Der entsprechende Bauantrag ist schriftlich zu stellen.
Hinweise für Meppen: Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen. Der entsprechende Bauantrag ist schriftlich zu stellen.
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Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen. Der entsprechende Bauantrag ist schriftlich zu stellen.
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Online-Dienste
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zuständige Stelle
Hinweise für Meppen: Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Fachbereich Bauordnung Sprechzeiten:
Dienstags 8-12:30; 14:30-16 Uhr
Donnerstags 8-12:30; 14:30-18 Uhr
Freitags 8-12:30
Fachbereich Bauordnung Sprechzeiten:
Dienstags 8-12:30; 14:30-16 Uhr
Donnerstags 8-12:30; 14:30-18 Uhr
Freitags 8-12:30
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Hinweise für Meppen: Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Zuständig ist die Bauaufsicht/Bauordnung der Stadt Meppen
Zuständig ist die Bauaufsicht/Bauordnung der Stadt Meppen
Ansprechpartner
Hochbau, Gebäudewirtschaft, Liegenschaften
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Herr Wilhelm Gößling
Frau Marion Hake
Frau Marion Sowka-Bentlage
erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes amtliches Antragsformular
Formulare
Hinweise für Meppen: Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 11.02.2013