Errichtung von Anlagen Genehmigung im vereinfachten Verfahren

    Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

    Beschreibung

    Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen. Der entsprechende Bauantrag ist schriftlich zu stellen.

    Hinweise für Meppen: Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

    Allgemeine Informationen

    Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen. Der entsprechende Bauantrag ist schriftlich zu stellen.

    Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link:

    Bauordnung



    Allgemeine Informationen

    Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen. Der entsprechende Bauantrag ist schriftlich zu stellen.

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    Bauordnung



    Online-Dienste

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    zuständige Stelle

    Hinweise für Meppen: Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

    Fachbereich Bauordnung Sprechzeiten:

    Dienstags 8-12:30; 14:30-16 Uhr

    Donnerstags 8-12:30; 14:30-18 Uhr

    Freitags 8-12:30

    Fachbereich Bauordnung Sprechzeiten:

    Dienstags 8-12:30; 14:30-16 Uhr

    Donnerstags 8-12:30; 14:30-18 Uhr

    Freitags 8-12:30

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

    Hinweise für Meppen: Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

    Zuständig ist die Bauaufsicht/Bauordnung der Stadt Meppen

    Zuständig ist die Bauaufsicht/Bauordnung der Stadt Meppen

    Ansprechpartner

    Hochbau, Gebäudewirtschaft, Liegenschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 2

    49716 Meppen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 27.02.2020 (von: Webservice, Stadt Meppen)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Stadt Meppen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefülltes amtliches Antragsformular

    Formulare

    Hinweise für Meppen: Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 11.02.2013

    Version

    Technisch erstellt am 29.10.2013 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 12.01.2024 (von: Hänjes, Alexander)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)