Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Beschreibung
Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen. Der entsprechende Bauantrag ist schriftlich zu stellen.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Ansprechpartner
Emsbüren - Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt, Liegenschaften und Brandschutz
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: von 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Dienstag: von 08:00 bis 12:00 Uhr Mittwoch: von 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: von 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Freitag: von 08:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Marita Borg
Herr Uwe Hilling
Herr Marc Schüring
Internet
Emsbüren - Bereich Gemeinde- und Bauleitplanung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: von 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Dienstag: von 08:00 bis 12:00 Uhr Mittwoch: von 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: von 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Freitag: von 08:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Marita Borg
Internet
Landkreis Emsland - Fachbereich Hochbau
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle Kreishaus
Linie:- Bus: 993
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 15 62
49705 Meppen
Kontakt
Kontaktperson
Jörg Hengemühle
Telefon Festnetz: 05931 44-2509
E-Mail: joerg.hengemuehle@emsland.de
Carina Fischer
Telefon Festnetz: 05931 44-5897
E-Mail: carina.fischer@emsland.de
Oliver Blome
Telefon Festnetz: 05931 44-1507
E-Mail: oliver.blome@emsland.de
Thomas Fübbeker
Telefon Festnetz: 05931 44-2507
E-Mail: thomas.fuebbeker@emsland.de
Bettina Eckjans
Telefon Festnetz: 05931 44-2508
E-Mail: bettina.eckjans@emsland.de
Frank Seggering
Internet
Formulare
Erläuterungsbericht zum vorbeugenden Brandschutz gem. § 11 BauVorlVO - (Niedersachsen)
Anlage 3: Bauantrag gem. § 63 bzw. § 64 NBauO - (Niedersachsen)
Nachbarzustimmung gemäß § 68 Abs. 4 NBauO - (Niedersachsen)
erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes amtliches Antragsformular
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 11.02.2013