Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Beschreibung
Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen. Der entsprechende Bauantrag ist schriftlich zu stellen.
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Hinweise für Schneverdingen: Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Heidekreis
Vogteistraße 19
29683 Bad Fallingbostel
Telefon: 05162 970-0
Harburger Straße 2
29614 Soltau
Telefon: 05191 970-0
Ansprechpartner
Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt, Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Herr Michael Schmidt
Herr Kai Heumann
FB III - Stadtplanung
Herr Jens-Uwe Eimer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05193 93-906
Fax: 05193 93-190
E-Mail: jens.uwe.eimer@schneverdingen.de
Herr Björn-Rudolf Broocks
Frau Sandra Kutschke
Frau Merle Panning
Frau Dorit Schinschick
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05193 93-612
Frau Swantje Böhling
Herr Börje Carlsson
Herr Andreas Jung
Frau Ann-Kathrin Miesner
Stadt Schneverdingen - Bauplanung
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Herr Michael Tabeling
Landkreis Heidekreis - Landkreis Heidekreis - Fachgruppe Bauen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Dienstag u. Donnerstag: 14.00 - 16.00 Uhr
Kontaktperson
Herr H. Behrend
Herr C. Benker
Frau C. Hoffmann
Frau K. Pfeiffer
Frau N. Seidel
Frau D. Krüger
Frau S. Neumann
Herr V. Tischer
Frau V. Stahnsdorff
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes amtliches Antragsformular
Hinweise für Schneverdingen: Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Bitte benutzen Sie amtliche Vordrucke.
Formulare
Hinweise für Schneverdingen: Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Bitte wenden Sie sich an den Landkreis Heidekreis:
Vogteistraße 19
29683 Bad Fallingbostel
Telefon: 05162 970-0
Harburger Straße 2
29614 Soltau
Telefon: 05191 970-0
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Schneverdingen: Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an den Landkreis Heidekreis:
Vogteistraße 19
29683 Bad Fallingbostel
Telefon: 05162 970-0
Harburger Straße 2
29614 Soltau
Telefon: 05191 970-0
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 11.02.2013