Errichtung von Anlagen Genehmigung im vereinfachten Verfahren

    Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

    Beschreibung

    Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen. Der entsprechende Bauantrag ist schriftlich zu stellen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

    Ansprechpartner

    Landkreis Lüneburg - Fachdienst 60 Bauen

    Adresse

    Hausanschrift

    Auf dem Michaeliskloster 8

    21335 Lüneburg

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 3
    Gebühren: nein


    Frauenparkplatz:
    Anzahl: 20
    Gebühren: nein


    Parkplatz:
    Anzahl: 508
    Gebühren: ja

    Am Graalwall

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Freitag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: bauen@landkreis-lueneburg.de

    Fax: +49 4131 26-2643

    Telefon Festnetz: +49 4131 26-1026

    Formulare

    Anlage 3: Bauantrag gem. § 63 bzw. § 64 NBauO - (Niedersachsen)
    Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung, der Teilbaugenehmigung bzw. des Bauvorbescheides (§ 71 i.V. § 73 NBauO) - (Niedersachsen)

    Version

    Technisch erstellt am 19.03.2008 (von: Stefan Domanske)

    Technisch geändert am 13.03.2023 (von: Webservice, Landkreis Lüneburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefülltes amtliches Antragsformular

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 11.02.2013

    Version

    Technisch erstellt am 29.10.2013 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 12.01.2024 (von: Hänjes, Alexander)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)