Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Beschreibung
Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen. Der entsprechende Bauantrag ist schriftlich zu stellen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes amtliches Antragsformular
Hinweise für Rinteln: Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Mit dem Bauantrag müssen alle für die Beurteilung und Bearbeitung erforderlichen Bauvorlagen eingereicht werden. Diese müssen von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, die bauvorlageberechtigt sind. Der Bauantrag muss von der Bauherrin/dem Bauherrn und der Entwurfsverfasserin/dem Entwurfsverfasser unterschrieben sein.
Mit dem Bauantrag müssen alle für die Beurteilung und Bearbeitung erforderlichen Bauvorlagen eingereicht werden. Diese müssen von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, die bauvorlageberechtigt sind. Der Bauantrag muss von der Bauherrin/dem Bauherrn und der Entwurfsverfasserin/dem Entwurfsverfasser unterschrieben sein.
Stadt Rinteln:
Mit dem Bauantrag müssen alle für die Beurteilung und Bearbeitung erforderlichen Bauvorlagen eingereicht werden. Diese müssen von einem*einer Entwurfsverfasser*in unterschrieben sein, der*die bauvorlageberechtigt ist. Der Bauantrag muss von der Bauherrin bzw. dem Bauherrn und dem*der Entwurfsverfasser*in unterschrieben sein.
Stadt Rinteln:
Mit dem Bauantrag müssen alle für die Beurteilung und Bearbeitung erforderlichen Bauvorlagen eingereicht werden. Diese müssen von einem*einer Entwurfsverfasser*in unterschrieben sein, der*die bauvorlageberechtigt ist. Der Bauantrag muss von der Bauherrin bzw. dem Bauherrn und dem*der Entwurfsverfasser*in unterschrieben sein.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Rinteln: Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Es wird eine Baugenehmigungsgebühr nach den Anlagen zur Baugebührenordnung (BauGO) erhoben.
Es wird eine Baugenehmigungsgebühr nach den Anlagen zur Baugebührenordnung (BauGO) erhoben.
Stadt Rinteln:
Es wird eine Baugenehmigungsgebühr nach den Anlagen zur Baugebührenordnung (BauGO) erhoben.
Stadt Rinteln:
Es wird eine Baugenehmigungsgebühr nach den Anlagen zur Baugebührenordnung (BauGO) erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 11.02.2013
Metainformation
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