Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Beschreibung
Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen. Der entsprechende Bauantrag ist schriftlich zu stellen.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Ansprechpartner
Bauamt Baddeckenstedt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: bauamt@baddeckenstedt.de
Telefon Festnetz: 05345 49835(Herr Behne)
Telefon Festnetz: 05345 49828(Herr Schulze)
Telefon Festnetz: 05345 49817(Herr Homann)
Telefon Festnetz: 05345 49832(Herr Ludwig)
Telefon Festnetz: 05345 49818(Frau Seeliger)
Telefon Festnetz: 05345 49830(Herr Stein)
Fax: 05345 49810
Telefon Festnetz: 05345 49845(Herr Streif)
erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes amtliches Antragsformular
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 11.02.2013