Bewohnerparkausweis Verlängerung

    Gültigkeit eines Bewohnerparkausweises verlängern

    Beschreibung

    Ein Bewohnerparkausweis kann auf Antrag ins kommende Jahr verlängert werden.

    Hinweise für Hildesheim: Bewohnerparkausweis

    Allgemeine Informationen

    Sofern Sie Anwohner der Parkzonen A - G in der Stadt Hildesheim sind, kann Ihnen auf Antrag ein Bewohnerparkausweis für die jeweilige Zone ausgestellt werden.

    Wenn Sie in der jeweiligen Zone Ihren Wohnsitz haben, einen PKW besitzen oder dauernd über ihn verfügen können und keine Garage / keinen privaten Einstellplatz besitzen, können Sie unter Vorlage Ihres Personalausweises und des Fahrzeugscheins bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I oder einer Vollmacht des Halters einen Bewohnerparkausweis beantragen.

    Bitte beachten Sie den aktuellen Übersichtsplan der Bewohnerparkzonen sowie die besonderen Merkblätter über das Bewohnerparken in der jeweiligen Parkzone, um in Erfahrung zu bringen, wo das Parken mit dem Bewohnerparkausweis zulässig ist.

    Hinweis: Das Parken ist nicht in allen Straßen der jeweiligen Zone mit dem Bewohnerparkausweis zulässig. Die jeweilige Beschilderung ist zu beachten.

    Informieren Sie sich auch über ein neues Parkkonzept und die Vorteile des Bewohnerparkens im Umfeld der Weltkulturerbestätten mit dem Formular "Vorteile des Bewohnerparkens".

    Eine persönliche Vorsprache im Rathaus ist im Regelfall nicht erforderlich.

    Für Rückfragen steht Ihnen der Stadtordnungsdienst gern unter der Rufnummer 05121/301-3111 zur Verfügung.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    33.1 Stadtordnungsdienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 3

    31134 Hildesheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05121 301-3145

    E-Mail: stadtordnungsdienst@stadt-hildesheim.de

    Weitere Informationen

    Besuchszeiten: Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es aktuell keine Besuchszeiten. Sie können den Stadtordnungsdienst für Rückfragen unter oben angegebener Telefonnummer erreichen. Die Aufgaben des Stadtordnungsdienstes umfassen unter anderem: - die Überwachung des ruhenden Verkehrs - Ermittlungsaufgaben für andere Fachbereiche - die Durchsetzung der Maßnahmen (zum Beispiel bei Hundekot, - - Zigarettenkippen, öffentlicher Notdurft) im Sinne der "Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" Während der allgemeinen Öffnungszeiten können die Bürgerinnen und Bürger den Stadtordnungsdienst unter oben angegebener Telefonnummer erreichen. Außerhalb dieser Zeiten nimmt die Leitstelle der Polizei unter der Rufnummer 05121/939-0 die Anrufe entgegen. Bei Fragen zur Corona-Pandemie wenden Sie sich bitte an die Info-Hotline des Landkreises Hildesheim unter 05121/309-7777.

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis
    • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
    • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
    • bisherige Bewohnerparkausweis
    • bei Beantragung durch einen Vertreter
      • Vollmacht

    Hinweise für Hildesheim: Bewohnerparkausweis

    • Personalausweis
    • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und ggf. Vollmacht des Halters des Kfz

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hildesheim: Bewohnerparkausweis

    Bitte laden Sie das u.a. Antragsformular herunter und drucken es aus. Senden Sie dieses ausgefüllt, mit den angeforderten Unterlagen (siehe unten) versehen und unterzeichnet an die oben genannte Email-Adresse.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Hildesheim: Bewohnerparkausweis

    Der Bewohnerparkausweis wird grundsätzlich für ein oder zwei Jahre ausgestellt.

    Die Gebühr für den Bewohnerparkausweis beträgt für ein Jahr 30,70 Euro, für zwei Jahre 55,00 Euro.

    Bei Ausstellung für ein halbes Jahr (Ausnahmefall) fallen 20,00 Euro an.

    Eine Ersatzausstellung, bei Verlust des Bewohnerparkausweises, Umzug oder Änderung des Kfz-Kennzeichens, kostet 10,20 Euro

    Bei Übersendung des Parkausweises erhalten Sie einen Kostenbescheid und zahlen den fälligen Betrag innerhalb der im Bescheid genannten Zahlungsfrist.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion

    Version

    Technisch geändert am 28.06.2024

    Stichwörter

    Anwohnerparkausweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de