Gültigkeit eines Bewohnerparkausweises verlängern
Beschreibung
Ein Bewohnerparkausweis kann auf Antrag ins kommende Jahr verlängert werden.
Hinweise für Hildesheim: Bewohnerparkausweis
Sofern Sie Anwohner der Parkzonen A – G in der Stadt Hildesheim sind, kann Ihnen auf Antrag ein Bewohnerparkausweis für die jeweilige Zone ausgestellt werden.
Wenn Sie in der jeweiligen Zone Ihren Wohnsitz haben, einen PKW besitzen oder dauernd über ihn verfügen können und keine Garage / keinen privaten Einstellplatz besitzen, können Sie unter Vorlage Ihres Personalausweises und des Fahrzeugscheins bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I oder einer Vollmacht des Halters einen Bewohnerparkausweis beantragen.
Bitte beachten Sie den aktuellen Übersichtsplan der Bewohnerparkzonen sowie die besonderen Merkblätter über das Bewohnerparken in der jeweiligen Parkzone, um in Erfahrung zu bringen, wo das Parken mit dem Bewohnerparkausweis zulässig ist.
Hinweis: Das Parken ist nicht in allen Straßen der jeweiligen Zone mit dem Bewohnerparkausweis zulässig. Die jeweilige Beschilderung ist zu beachten.
Informieren Sie sich auch über ein neues Parkkonzept und die Vorteile des Bewohnerparkens im Umfeld der Weltkulturerbestätten mit dem Formular "Vorteile des Bewohnerparkens".
Eine persönliche Vorsprache im Rathaus ist im Regelfall nicht erforderlich.
Für Rückfragen steht Ihnen der Stadtordnungsdienst gern unter der Rufnummer 05121/301-3111 zur Verfügung.
Sofern Sie Anwohner der Parkzonen A - G in der Stadt Hildesheim sind, kann Ihnen auf Antrag ein Bewohnerparkausweis für die jeweilige Zone ausgestellt werden.
Wenn Sie in der jeweiligen Zone Ihren Wohnsitz haben, einen PKW besitzen oder dauernd über ihn verfügen können und keine Garage / keinen privaten Einstellplatz besitzen, können Sie unter Vorlage Ihres Personalausweises und des Fahrzeugscheins bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I oder einer Vollmacht des Halters einen Bewohnerparkausweis beantragen.
Bitte beachten Sie den aktuellen Übersichtsplan der Bewohnerparkzonen sowie die besonderen Merkblätter über das Bewohnerparken in der jeweiligen Parkzone, um in Erfahrung zu bringen, wo das Parken mit dem Bewohnerparkausweis zulässig ist.
Hinweis: Das Parken ist nicht in allen Straßen der jeweiligen Zone mit dem Bewohnerparkausweis zulässig. Die jeweilige Beschilderung ist zu beachten.
Informieren Sie sich auch über ein neues Parkkonzept und die Vorteile des Bewohnerparkens im Umfeld der Weltkulturerbestätten mit dem Formular "Vorteile des Bewohnerparkens".
Eine persönliche Vorsprache im Rathaus ist im Regelfall nicht erforderlich.
Für Rückfragen steht Ihnen der Stadtordnungsdienst gern unter der Rufnummer 05121/301-3111 zur Verfügung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.
Ansprechpartner
33.1 Stadtordnungsdienst
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05121 301-3145
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
- Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
- bisherige Bewohnerparkausweis
-
bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
Hinweise für Hildesheim: Bewohnerparkausweis
- Personalausweis
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und ggf. Vollmacht des Halters des Kfz
- Personalausweis
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und ggf. Vollmacht des Halters des Kfz
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Hildesheim: Bewohnerparkausweis
Bitte laden Sie das u.a. Antragsformular herunter und drucken es aus. Senden Sie dieses ausgefüllt, mit den angeforderten Unterlagen (siehe unten) versehen und unterzeichnet an die oben genannte Email-Adresse.
Bitte laden Sie das u.a. Antragsformular herunter und drucken es aus. Senden Sie dieses ausgefüllt, mit den angeforderten Unterlagen (siehe unten) versehen und unterzeichnet an die oben genannte Email-Adresse.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Hildesheim: Bewohnerparkausweis
Der Bewohnerparkausweis wird für ein Jahr ausgestellt.
Die Gebühr für den Bewohnerparkausweis beträgt für ein Jahr 120 Euro.
Eine Ersatzausstellung, bei Verlust des Bewohnerparkausweises, Umzug oder Änderung des Kfz-Kennzeichens, kostet 10,20 Euro.
Bei Übersendung des Parkausweises erhalten Sie einen Kostenbescheid und zahlen den fälligen Betrag innerhalb der im Bescheid genannten Zahlungsfrist.
Der Bewohnerparkausweis wird für ein Jahr ausgestellt.
Die Gebühr für den Bewohnerparkausweis beträgt für ein Jahr 120 Euro.
Eine Ersatzausstellung, bei Verlust des Bewohnerparkausweises, Umzug oder Änderung des Kfz-Kennzeichens, kostet 10,20 Euro.
Bei Übersendung des Parkausweises erhalten Sie einen Kostenbescheid und zahlen den fälligen Betrag innerhalb der im Bescheid genannten Zahlungsfrist.
Weitere Informationen
Hinweise für Hildesheim: Bewohnerparkausweis
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion
Stichwörter
Anwohnerparkausweis