Bewohnerparkausweis Verlängerung

    Gültigkeit eines Bewohnerparkausweises verlängern

    Beschreibung

    Ein Bewohnerparkausweis kann auf Antrag ins kommende Jahr verlängert werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Fachdienst 0.03 - Ordnungswesen, Standesamt, Feuerwehr / Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinhof 1

    31848 Bad Münder am Deister

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten: Montag - Freitag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstags zusätzlich: 13.30 Uhr - 17.30 Uhr sowie nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05042 943-165

    Fax: 05042 943-150

    E-Mail: stadt@bad-muender.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis
    • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
    • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
    • bisherige Bewohnerparkausweis
    • bei Beantragung durch einen Vertreter
      • Vollmacht

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion

    Version

    Technisch geändert am 28.06.2024

    Stichwörter

    Anwohnerparkausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English