Bewohnerparkausweis Verlängerung
Gültigkeit eines Bewohnerparkausweises verlängern
Beschreibung
Ein Bewohnerparkausweis kann auf Antrag ins kommende Jahr verlängert werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.
Ansprechpartner
Stadt Syke
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Bürgerbüro: Mo. 8:00 - 17:00 Uhr Di. 8:00 - 17:00 Uhr Mi. 8:00 - 16:00 Uhr Do. 8:00 - 18:00 Uhr Fr. 8:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
- Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
- bisherige Bewohnerparkausweis
-
bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion
Stichwörter
Anwohnerparkausweis