Gültigkeit eines Bewohnerparkausweises verlängern
Beschreibung
Ein Bewohnerparkausweis kann auf Antrag ins kommende Jahr verlängert werden.
Hinweise für Wolfenbüttel: Bewohnerparkausweis Verlängerung
Die Straßenverkehrsabteilung des Landkreises Wolfenbüttel arbeitet seit dem 1. Februar 2021 ausschließlich mit Terminvergaben.
Bitte buchen Sie Ihren Termin online über die Terminvergabe
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.
Ansprechpartner
Abteilung 320 Straßenverkehr
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr Montag: 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Fax: 05331 84553
Telefon Festnetz: 05331 84587
E-Mail: fsw@lk-wf.de
E-Mail: strassenverkehrsamt@lk-wf.de
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
- Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
- bisherige Bewohnerparkausweis
- bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion
Stichwörter
Anwohnerparkausweis