Gültigkeit eines Bewohnerparkausweises verlängern
Beschreibung
Ein Bewohnerparkausweis kann auf Antrag ins kommende Jahr verlängert werden.
Hinweise für Gifhorn: Gültigkeit eines Bewohnerparkausweises verlängern
Besonders in Innenstädten mit alter Bausubstanz steht für Anwohner nicht genügend Parkraum zur Verfügung.
Zur Abhilfe werden Anwohnerparkzonen gebildet. In Gifhorn gibt es drei Anwohnerparkzonen mit folgenden Straßen:
Cardenap
Bodemannstraße
Fallerslebener Straße
Herzog-Franz-Straße
Lindenstraße
Michael-Clare-Straße
Rathausstraße
Rotstraße
Schillerplatz
Steinweg
Torstraße
Xanthistraße
Voraussetzung ist, dass die Antragsteller mit Hauptwohnung in einer der o.a. Straßen gemeldet sind und kein Stellplatz, Garage oder Carport auf dem Wohnungsgrundstück zur Verfügung steht.
Die Bewohnerparkberechtigung wird für 1 Jahr erteilt und kostet 30,00 EUR.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
- Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
- bisherige Bewohnerparkausweis
- bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
Formulare
Hinweise für Gifhorn: Gültigkeit eines Bewohnerparkausweises verlängern
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion
Stichwörter
Anwohnerparkausweis