Bewohnerparkausweis Verlängerung

    Gültigkeit eines Bewohnerparkausweises verlängern

    Beschreibung

    Ein Bewohnerparkausweis kann auf Antrag ins kommende Jahr verlängert werden.

    Hinweise für Gifhorn: Gültigkeit eines Bewohnerparkausweises verlängern

    Besonders in Innenstädten mit alter Bausubstanz steht für Anwohner nicht genügend Parkraum zur Verfügung.
    Zur Abhilfe werden Anwohnerparkzonen gebildet. In Gifhorn gibt es drei Anwohnerparkzonen mit folgenden Straßen:

    Cardenap
    Bodemannstraße
    Fallerslebener Straße
    Herzog-Franz-Straße
    Lindenstraße
    Michael-Clare-Straße
    Rathausstraße
    Rotstraße
    Schillerplatz
    Steinweg
    Torstraße
    Xanthistraße

    Voraussetzung ist, dass die Antragsteller mit Hauptwohnung in einer der o.a. Straßen gemeldet sind und kein Stellplatz, Garage oder Carport auf dem Wohnungsgrundstück zur Verfügung steht.
    Die Bewohnerparkberechtigung wird für 1 Jahr erteilt und kostet 30,00 EUR.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Stadt Gifhorn - Fachbereich 32 - Ordnung

    Adresse

    Postanschrift

    Marktplatz 1

    38518 Gifhorn

    Kontakt

    Fax: 05371 88-258

    Telefon Festnetz: 05371 88-134

    E-Mail: ordnung@stadt-gifhorn.de

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis
    • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
    • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
    • bisherige Bewohnerparkausweis
    • bei Beantragung durch einen Vertreter
      • Vollmacht

    Formulare

    Hinweise für Gifhorn: Gültigkeit eines Bewohnerparkausweises verlängern

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion

    Version

    Technisch geändert am 28.06.2024

    Stichwörter

    Anwohnerparkausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English