Bewohnerparkausweis Verlängerung

    Gültigkeit eines Bewohnerparkausweises verlängern

    Beschreibung

    Ein Bewohnerparkausweis kann auf Antrag ins kommende Jahr verlängert werden.

    Hinweise für Salzgitter: Bewohnerparkausweis Verlängerung (IES:Salzgitter)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Stadt Salzgitter - Städtischer Ordnungsdienst

    Aktuelles

    Das Fachgebiet Städtischer Ordnungsdienst erfüllt die Funktionen der Verfolgung, Ahndung und Vollstreckung angezeigter Ordnungswidrigkeiten für alle Ermittlungsbereiche der Stadt Salzgitter.

    Beschreibung

    Das Fachgebiet Städtischer Ordnungsdienst ist die zentrale Bußgeldbehörde für die Verfolgung und Ahndung von allen Ordnungswidrigkeiten, die in der Zuständigkeit der Stadt Salzgitter liegen.

    Ein Schwerpunkt ist die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. 

    Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr sind zum Beispiel:

    • Geschwindigkeitsüberschreitung
    • Rotlichtverstoß
    • Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes
    • Telefonieren im Auto ohne Freisprecheinrichtung
    • Überladung
    • Verkehrsunfall mit Sachschaden
    • Alkohol und Drogen am Steuer
    • Verstöße gegen das Fahrpersonalgesetz (z.B.Lenkzeitüberschreitung)
    • Verstöße gegen die Gefahrgutverordnung

    Geahndet werden die Verstöße der Verkehrsteilnehmer (unter Umständen auch die der Halter der Fahrzeuge). Je nach Schwere und Bedeutung des Verstoßes wird entweder ein Verwarnungsgeld erhoben oder eine Geldbuße festgesetzt.

    Ein Verwarnungsgeld wird bis 55,00 EUR ausgesprochen. Darüber hinausgehende Beträge werden als Bußgeld geahndet und werden in das Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg eingetragen.

    Der überwiegende Teil der Ordnungswidrigkeiten liegt im Bereich der Geschwindigkeitsüberschreitungen, die durch Messungen der Polizei und den Stationären und mobilen Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen der Stadt Salzgitter festgestellt werden.

    Die Überwachung des ruhenden Verkehrs erfolgt durch die städtischen Politessen des Fachdienstes BürgerService, aber auch durch die Polizei. Privatpersonen können ebenfalls Anzeigen erstatten.

    Was muss eine Privatanzeige alles enthalten?

    Name und Anschrift der Person, die angezeigt wird oder, falls diese nicht bekannt ist, eine Beschreibung der Person, Kennzeichen des Fahrzeugs, Fahrzeugtyp, Fahrzeugfarbe, Tatort, Tatzeit, Tatvorwurf (genaue Beschreibung des Verstoßes), mögliche Beweise wie z. B. Fotos, weitere Zeugen, Name und Anschrift des Anzeigeerstatters (dieser ist Zeuge und muss auch später bei einem evtl. Gerichtsverfahren als Zeuge zur Verfügung stehen).

    Anonyme Anzeigen werden in der Regel nicht bearbeitet. (Hinweis: Eine falsche Beschuldigung stellt eine Straftat dar und kann strafrechtlich verfolgt werden).

    Warum erfolgt eine Überwachung?

    Es gibt zahlreiche Gesetze und Verordnung, die Regeln zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger enthalten. Da sie leider nicht immer eingehalten werden, ist eine Überwachung notwendig. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die Einhaltung der Gesetze und Verordnungen überwachen, sind im Interesse der Allgemeinheit tätig.

    Bekämpfung der Schwarzarbeit

    Schwarzarbeit hat erhebliche nachteilige Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und den Wettbewerb der Wirtschaft sowie auf die Einnahmen des Staates und der Sozialversicherungsträger insgesamt. Sie ist deshalb gezielt und effektiv zu bekämpfen.

    Adresse

    Postanschrift

    Hans-Birnbaum-Straße 30

    38226 Salzgitter

    1. Obergeschoss: Städtische Ordnungsdienst: Bußgeldstelle, Untere Straßenverkehrsbehörde, Verkehrsüberwachung, Schwarzarbeitsbekämpfung und Kommunaler Ordnungsdienst. Ort: Im Gewerbepark, zwischen Lebenstedt und Hallendorf.

    Öffnungszeiten

    Mo 09:00 - 12:00 Di 09:00 - 12:00 Mi (keine Öffnungszeiten) Do 14:00 - 18:00 Fr 09:00 - 12:00

    Kontakt

    E-Mail: owi@stadt.salzgitter.de

    Telefon Festnetz: 05341 8393576

    Fax: 05341 8394937

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 08.08.2022 (von: Webservice, Stadt Salzgitter)

    Technisch geändert am 10.11.2023 (von: Webservice, Stadt Salzgitter)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis
    • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
    • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
    • bisherige Bewohnerparkausweis
    • bei Beantragung durch einen Vertreter
      • Vollmacht

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion

    Version

    Technisch erstellt am 29.10.2013 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 28.06.2024 (von: Rosenbohm, Eileen)

    Stichwörter

    Anwohnerparkausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)