Sperrmüll Entsorgung durch persönliche Abgabe
Beschreibung
Sperrmüll können Sie persönlich bei den Annahmemöglichkeiten abgeben.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Sperrmüll, eigenständige Anlieferung
Abgabe von Sperrmüll bis 2 Kubikmeter
- Sperrmüll bis zu einer Menge von 2 Kubikmeter können Sie zur Wertstoffannahmestelle Neuenwege, Barkenweg 6, bringen.
Abgabe von Sperrmüll über 2 Kubikmeter
- Mengen über 2 Kubikmeter können Sie ausschließlich an der Abfallbehandlungsanlage Neuenwege, Barkenweg 3, anliefern.
Es werden ausschließlich Anlieferungen aus dem Stadtgebiet Oldenburg entgegen genommen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetriebe, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover, sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Heidekreis, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Ansprechpartner
Abfallwirtschaftsbetrieb
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 8 bis 12.30 und 13.30 bis 16 Uhr Freitag: 8 bis 12 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Formulare
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Sperrmüll, eigenständige Anlieferung
Rechtsgrundlage(n)
Abfallentsorgungssatzung der zuständigen Stelle
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen
- Niedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Sperrmüll, eigenständige Anlieferung
- 7.02 Satzung der Stadt Oldenburg (Oldb) über die Höhe von Gebühren für die Benutzung der Straßenreinigung und Abfallentsorgung
- 7.11 Satzung über Abfallwirtschaft in der Stadt Oldenburg (insbesondere § 17)
- 7.12 Satzung der Stadt Oldenburg (Oldb) über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung)
- 7.02 Satzung der Stadt Oldenburg (Oldb) über die Höhe von Gebühren für die Benutzung der Straßenreinigung und Abfallentsorgung
- 7.11 Satzung über Abfallwirtschaft in der Stadt Oldenburg (insbesondere § 17)
- 7.12 Satzung der Stadt Oldenburg (Oldb) über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung)
Verfahrensablauf
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Sperrmüll, eigenständige Anlieferung
- Sperrmüll bis zu einer Menge von 2 Kubikmeter können Sie zur Wertstoffannahmestelle Neuenwege, Barkenweg 6, bringen.
- Mengen über 2 Kubikmeter können Sie ausschließlich an der Abfallbehandlungsanlage Neuenwege, Barkenweg 3, anliefern.
Es werden ausschließlich Anlieferungen aus dem Stadtgebiet Oldenburg entgegen genommen.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Sperrmüll, eigenständige Anlieferung
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Sperrmüll, eigenständige Anlieferung
An der Wertstoffannahmestelle Langenweg, Felix-Wankel-Straße 7, wird kein Sperrmüll angenommen, mit Ausnahme von Holzabfällen aus dem Innenbereich.
An der Wertstoffannahmestelle Langenweg, Felix-Wankel-Straße 7, wird kein Sperrmüll angenommen, mit Ausnahme von Holzabfällen aus dem Innenbereich.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 28.03.2013
Stichwörter
Abholung von Sperrmüll, Sperrmülltermin