Sperrmüll Entsorgung

    Sperrmüll Entsorgung durch persönliche Abgabe

    Beschreibung

    Sperrmüll können Sie persönlich bei den Annahmemöglichkeiten abgeben.

    Hinweise für Diepholz: Sperrmüll Entsorgung durch persönliche Abgabe

    Allgemeine Informationen

    Sie haben auch die Möglichkeit, Sperrabfall auf den insgesamt vier Wertstoffhöfen im Landkreis Diepholz bzw. im Entsorgungszentrum Bassum anzuliefern. Zu beachten sind die in der Abfallsatzung des Landkreises festgesetzten Konditionen.



    Allgemeine Informationen

    Sie haben auch die Möglichkeit, Sperrabfall auf den insgesamt vier Wertstoffhöfen im Landkreis Diepholz bzw. im Entsorgungszentrum Bassum anzuliefern. Zu beachten sind die in der Abfallsatzung des Landkreises festgesetzten Konditionen.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetriebe, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover, sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Heidekreis, Nienburg, Peine und Wolfsburg.

    Hinweise für Diepholz: Sperrmüll Entsorgung durch persönliche Abgabe

    Die AWG Bassum ist als Tochterunternehmen des Landkreises Diepholz mit der Abfallentsorgung im Kreisgebiet beauftragt.

    Die AWG Bassum ist als Tochterunternehmen des Landkreises Diepholz mit der Abfallentsorgung im Kreisgebiet beauftragt.

    Ansprechpartner

    Für Staffhorst wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Diepholz: Sperrmüll Entsorgung durch persönliche Abgabe

    Es ist ggfs. ein Nachweis erforderlich, dass der Sperrabfall aus dem Gebiet des Landkreises Diepholz stammt.

    Es ist ggfs. ein Nachweis erforderlich, dass der Sperrabfall aus dem Gebiet des Landkreises Diepholz stammt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Diepholz: Sperrmüll Entsorgung durch persönliche Abgabe

    Bitte beachten Sie die Anlieferkonditionen der AWG.

    Bitte beachten Sie die Anlieferkonditionen der AWG.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Diepholz: Sperrmüll Entsorgung durch persönliche Abgabe

    Für Privathaushalte aus dem Landkreis Diepholz ist die Abgabe kostenlos.

    Für Privathaushalte aus dem Landkreis Diepholz ist die Abgabe kostenlos.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Diepholz: Sperrmüll Entsorgung durch persönliche Abgabe

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 28.03.2013

    Version

    Technisch erstellt am 28.10.2013 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 07.02.2024 (von: Witte, Farina Isabell)

    Stichwörter

    Sperrmülltermin, Abholung von Sperrmüll

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)