Sperrmüll Entsorgung durch persönliche Abgabe
Beschreibung
Sperrmüll können Sie persönlich bei den Annahmemöglichkeiten abgeben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetriebe, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover, sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Heidekreis, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Hinweise für Lengede: Sperrmüll Entsorgung durch persönliche Abgabe
Die Zuständigkeit liegt beim Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetrieb des Landkreis Peine (A+B).
Die Zuständigkeit liegt beim Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetrieb des Landkreis Peine (A+B).
Ansprechpartner
Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05171 77910
Kontaktperson
Kundenzentrum
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Abfallentsorgungssatzung der zuständigen Stelle
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Weitere Informationen
Hinweise für Lengede: Sperrmüll Entsorgung durch persönliche Abgabe
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 28.03.2013
Stichwörter
Sperrmülltermin, Abholung von Sperrmüll