Sperrmüll Entsorgung durch persönliche Abgabe
Beschreibung
Sperrmüll können Sie persönlich bei den Annahmemöglichkeiten abgeben.
Hinweise für Northeim: Sperrmüll Entsorgung durch persönliche Abgabe
Sperrmüll aus privaten Haushalten im Kreisgebiet kann kostenlos auf folgenden Deponien des Landkreises Northeim abgegeben werden:
Hausmülldeponie Blankenhagen (B 241 Moringen - Hardegsen, K 427 Richtung Blankenhagen)
Bauabfalldeponie Einbeck (K 510 Einbeck - Dassensen -Wegweiser-)
Bauabfalldeponie Katlenburg-Lindau (Brandisbreite) B 241 Northeim - Katlenburg (Wegweiser)
Bauabfalldeponie Uslar-Verliehausen (L 544 Uslar - Verliehausen, über Ortsmitte -Wegweiser-)
Sperrmüll aus privaten Haushalten im Kreisgebiet kann kostenlos auf folgenden Deponien des Landkreises Northeim abgegeben werden:
Hausmülldeponie Blankenhagen (B 241 Moringen - Hardegsen, K 427 Richtung Blankenhagen)
Bauabfalldeponie Einbeck (K 510 Einbeck - Dassensen -Wegweiser-)
Bauabfalldeponie Katlenburg-Lindau (Brandisbreite) B 241 Northeim - Katlenburg (Wegweiser)
Bauabfalldeponie Uslar-Verliehausen (L 544 Uslar - Verliehausen, über Ortsmitte -Wegweiser-)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetriebe, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover, sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Heidekreis, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Ansprechpartner
Für Northeim wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Abfallentsorgungssatzung der zuständigen Stelle
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 28.03.2013
Stichwörter
Sperrmülltermin, Abholung von Sperrmüll