Sperrmüll Entsorgung

    Sperrmüll Entsorgung durch persönliche Abgabe

    Beschreibung

    Sperrmüll können Sie persönlich bei den Annahmemöglichkeiten abgeben.

    Hinweise für Helmstedt: Sperrmüll Entsorgung durch persönliche Abgabe

    Allgemeine Informationen

    Hausmüll, Biomüll und Sperrmüll (nach vorheriger Anmeldung) werden durch das vom Landkreis Helmstedt beauftragte Unternehmen abgeholt.

    Was mache ich aber mit Abfällen, die nicht über diese Einrichtung entsorgt werden können? Oder wenn ich keine Möglichkeit habe, die Abfälle bis zum Abholungstermin zu lagern?

    Der Landkreis Helmstedt hält zur Beseitigung derartiger Abfälle verschiedene Anlagen vor.

    Die folgende Tabelle bietet Ihnen einen Überblick über die Annahmestellen derartiger Abfälle.

    Abfallart

    Anlieferungsort

    Zimmertüren, Zaunlatten, Reste aus Baumaßnahmen wie Dachlatten, Bretter, usw., Tapeten- und Renovierungsreste.

    (Ausgenommen von der Annahme sind:  

    Elektroaltgeräte, Nachtspeicheröfen und asbestzementhaltige Abfälle, Gartenabfälle, Bodenaushub und Bauschutt)

    Thermische Restabfall-Vorbehandlungsanlage (TRV)

    (Bundesstraße 244 hinter dem Kraftwerk Buschhaus)

    Gartenabfälle und andere kompostierbare Abfälle

    Kompostwerk (Betrieben durch die Fa. Terrakomp GmbH)

    (Kreisstraße K 63 zwischen Offleben und Schöningen)

    Elektroaltgeräte, Nachtspeicheröfen und Altreifen

    Annahmestelle auf dem Betriebssitz der Fa. Veolia in Helmstedt (teilweise gebührenpflichtig)

    (Werner-von-Siemens-Straße 5, 38350 Helmstedt)

    Entsorgung von asbestzementhaltigen Abfällen, Baustoffen auf Gipsbasis und Dämmmaterialien 

    siehe angehängtes Dokument



    Allgemeine Informationen

    Hausmüll, Biomüll und Sperrmüll (nach vorheriger Anmeldung) werden durch das vom Landkreis Helmstedt beauftragte Unternehmen abgeholt.

    Was mache ich aber mit Abfällen, die nicht über diese Einrichtung entsorgt werden können? Oder wenn ich keine Möglichkeit habe, die Abfälle bis zum Abholungstermin zu lagern?

    Der Landkreis Helmstedt hält zur Beseitigung derartiger Abfälle verschiedene Anlagen vor.

    Die folgende Tabelle bietet Ihnen einen Überblick über die Annahmestellen derartiger Abfälle.

    Abfallart

    Anlieferungsort

    Zimmertüren, Zaunlatten, Reste aus Baumaßnahmen wie Dachlatten, Bretter, usw., Tapeten- und Renovierungsreste.

    (Ausgenommen von der Annahme sind:

    Elektroaltgeräte, Nachtspeicheröfen und asbestzementhaltige Abfälle, Gartenabfälle, Bodenaushub und Bauschutt)

    Thermische Restabfall-Vorbehandlungsanlage (TRV)

    (Bundesstraße 244 hinter dem Kraftwerk Buschhaus)

    Gartenabfälle und andere kompostierbare Abfälle

    Kompostwerk (Betrieben durch die Fa. Terrakomp GmbH)

    (Kreisstraße K 63 zwischen Offleben und Schöningen)

    Elektroaltgeräte, Nachtspeicheröfen und Altreifen

    Annahmestelle auf dem Betriebssitz der Fa. Veolia in Helmstedt (teilweise gebührenpflichtig)

    (Werner-von-Siemens-Straße 5, 38350 Helmstedt)

    Entsorgung von asbestzementhaltigen Abfällen, Baustoffen auf Gipsbasis und Dämmmaterialien

    siehe angehängtes Dokument



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetriebe, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover, sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Heidekreis, Nienburg, Peine und Wolfsburg.

    Hinweise für Helmstedt: Sperrmüll Entsorgung durch persönliche Abgabe

    Nähere Auskünfte erteilen Ihnen die oben genannten Ansprechpartner.

    Nähere Auskünfte erteilen Ihnen die oben genannten Ansprechpartner.

    Ansprechpartner

    66.3 - Verwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannesstraße 6 - 7

    38350 Helmstedt

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 Dienstag 09:00 - 12:00 Mittwoch 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 Donnerstag 09:00 - 12:00 Freitag 09:00 - 12:00

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5351 121-2421

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 20.06.2023 (von: Webservice, Landkreis Helmstedt)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Helmstedt)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Helmstedt: Sperrmüll Entsorgung durch persönliche Abgabe

    Voraussetzungen für eine Anlieferung von asbestzementhaltigen Abfällen, Baustoffen auf Gipsbasis und Dämmmaterialien sind sogenannte Übernahmescheine bzw. Registerbelege. Hierzu wenden Sie sich bitte ebenfalls an die oben genannten Ansprechpartner. Des Weiteren bedarf es für die Anlieferung einer Terminabstimmung mit den Entsorgungsanlagen. 

    Voraussetzungen für eine Anlieferung von asbestzementhaltigen Abfällen, Baustoffen auf Gipsbasis und Dämmmaterialien sind sogenannte Übernahmescheine bzw. Registerbelege. Hierzu wenden Sie sich bitte ebenfalls an die oben genannten Ansprechpartner. Des Weiteren bedarf es für die Anlieferung einer Terminabstimmung mit den Entsorgungsanlagen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Helmstedt: Sperrmüll Entsorgung durch persönliche Abgabe

    Es fallen Gebühren an.

    Über die Höhe der Gebühren erteilen Ihnen die oben genannten Ansprechpartner Auskunft.

    Es fallen Gebühren an.

    Über die Höhe der Gebühren erteilen Ihnen die oben genannten Ansprechpartner Auskunft.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 28.03.2013

    Version

    Technisch erstellt am 28.10.2013 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 07.02.2024 (von: Witte, Farina Isabell)

    Stichwörter

    Sperrmülltermin, Abholung von Sperrmüll

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)