Gewerbemüll Entsorgung
Beschreibung
Gewerbebetriebe können ihren Restabfall
- in städtischen Abfallbehältern sowie
- in eigenen Behältern
sammeln und selbst oder über privat beauftragte Firmen als Direktanlieferung entsorgen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven und Göttingen bzw. deren Abfallentsorgungsbetrieben, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Lüneburg, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Informationen erteilen auch die Abfallentsorgungsbetriebe, die am jeweiligen Wohnsitz den Müll entsorgen.
Ansprechpartner
Landkreis Uelzen - Abfallwirtschaftsbetrieb
Beschreibung
Weitere Infos unter www.awb.uelzen.de
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz:
Anzahl: 6
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
E-Mail: awb@landkreis-uelzen.de
Telefon Festnetz: 0800 2920-800(kostenlose Service-Nummer)
Telefon Festnetz: 0581 9482-3406
Fax: 0581 9482-3483(Fax awb Landkreis Uelzen)
Internet
Bankverbindung
awb Landkreis Uelzen
Empfänger: awb Landkreis Uelzen
IBAN: DE06 2585 0110 0000 0309 99
BIC: NOLADE21UEL
Bankinstitut: Sparkasse Uelzen/Lüchow-Dannenberg
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 15.11.2013
Stichwörter
Gewerbeabfälle, Gewerbeabfall