Gewerbemüll Entsorgung
Beschreibung
Gewerbebetriebe können ihren Restabfall
- in städtischen Abfallbehältern sowie
- in eigenen Behältern
sammeln und selbst oder über privat beauftragte Firmen als Direktanlieferung entsorgen.
Hinweise für Harburg: Gewerbemüll Entsorgung
Das Abfallrecht unterscheidet zwischen Abfällen aus privaten Haushalten und Abfällen aus "sonstigen Herkunftsbereichen" (Handel, Gewerbe, Industrie, öffentliche Einrichtungen).
Während alle Abfälle aus privaten Haushalten grundsätzlich dem "öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger" überlassen werden müssen, dürfen Abfälle aus sonstigen Herkunftsbereichen privaten Entsorgungsunternehmen zur Verwertung übergeben werden - Abfälle zur Beseitigung aus sonstigen Herkunftsbereichen müssen dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassen werden.
Die Rechtsgrundlagen für die Entsorgung von Gewerbeabfällen sind in § 17 Kreislaufwirtschaftsgesetz und der Gewerbeabfallverordnung festgelegt.
Das Abfallrecht unterscheidet zwischen Abfällen aus privaten Haushalten und Abfällen aus "sonstigen Herkunftsbereichen" (Handel, Gewerbe, Industrie, öffentliche Einrichtungen).
Während alle Abfälle aus privaten Haushalten grundsätzlich dem "öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger" überlassen werden müssen, dürfen Abfälle aus sonstigen Herkunftsbereichen privaten Entsorgungsunternehmen zur Verwertung übergeben werden - Abfälle zur Beseitigung aus sonstigen Herkunftsbereichen müssen dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassen werden.
Die Rechtsgrundlagen für die Entsorgung von Gewerbeabfällen sind in § 17 Kreislaufwirtschaftsgesetz und der Gewerbeabfallverordnung festgelegt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven und Göttingen bzw. deren Abfallentsorgungsbetrieben, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Lüneburg, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Informationen erteilen auch die Abfallentsorgungsbetriebe, die am jeweiligen Wohnsitz den Müll entsorgen.
Ansprechpartner
Abfallwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Abfallberatung: Montag bis Donnerstag 07:30 - 16:00 Uhr Freitag 07:30 - 13:00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung Gebührenveranlagung: Nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 15.11.2013
Stichwörter
Gewerbeabfälle, Gewerbeabfall