Gewerbemüll Entsorgung

    Gewerbemüll Entsorgung

    Beschreibung

    Gewerbebetriebe können ihren Restabfall

    •  in städtischen Abfallbehältern sowie
    •  in eigenen Behältern

    sammeln und selbst oder über privat beauftragte Firmen als Direktanlieferung entsorgen.

    Hinweise für Harburg: Gewerbemüll Entsorgung

    Allgemeine Informationen

    Das Abfallrecht unterscheidet zwischen Abfällen aus privaten Haushalten und Abfällen aus "sonstigen Herkunftsbereichen" (Handel, Gewerbe, Industrie, öffentliche Einrichtungen).

    Während alle Abfälle aus privaten Haushalten grundsätzlich dem "öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger" überlassen werden müssen, dürfen Abfälle aus sonstigen Herkunftsbereichen privaten Entsorgungsunternehmen zur Verwertung übergeben werden - Abfälle zur Beseitigung aus sonstigen Herkunftsbereichen müssen dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassen werden.

    Die Rechtsgrundlagen für die Entsorgung von Gewerbeabfällen sind in  § 17 Kreislaufwirtschaftsgesetz und der Gewerbeabfallverordnung festgelegt.



    Allgemeine Informationen

    Das Abfallrecht unterscheidet zwischen Abfällen aus privaten Haushalten und Abfällen aus "sonstigen Herkunftsbereichen" (Handel, Gewerbe, Industrie, öffentliche Einrichtungen).

    Während alle Abfälle aus privaten Haushalten grundsätzlich dem "öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger" überlassen werden müssen, dürfen Abfälle aus sonstigen Herkunftsbereichen privaten Entsorgungsunternehmen zur Verwertung übergeben werden - Abfälle zur Beseitigung aus sonstigen Herkunftsbereichen müssen dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassen werden.

    Die Rechtsgrundlagen für die Entsorgung von Gewerbeabfällen sind in § 17 Kreislaufwirtschaftsgesetz und der Gewerbeabfallverordnung festgelegt.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven und Göttingen bzw. deren Abfallentsorgungsbetrieben, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Lüneburg, Nienburg, Peine und Wolfsburg.

    Informationen erteilen auch die Abfallentsorgungsbetriebe, die am jeweiligen Wohnsitz den Müll entsorgen.

    Ansprechpartner

    Abfallwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 40

    21423 Winsen (Luhe)

    Öffnungszeiten

    Abfallberatung: Montag bis Donnerstag 07:30 - 16:00 Uhr Freitag 07:30 - 13:00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung Gebührenveranlagung: Nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4171 693-694

    Fax: +49 4171 693-991570

    E-Mail: abfallberatung@lkharburg.de

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2020

    Technisch geändert am 17.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 15.11.2013

    Version

    Technisch erstellt am 25.10.2013

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Gewerbeabfall, Gewerbeabfälle

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024