Gewerbemüll Entsorgung

    Gewerbemüll Entsorgung

    Beschreibung

    Gewerbebetriebe können ihren Restabfall

    •  in städtischen Abfallbehältern sowie
    •  in eigenen Behältern

    sammeln und selbst oder über privat beauftragte Firmen als Direktanlieferung entsorgen.

    Hinweise für Flöthe: Spezialisierung

    Gewerbeabfall
    Was ist Gewerbeabfall

    Gewerbliche Siedlungsabfälle (auch kurz "Gewerbeabfälle" genannt) sind Siedlungsabfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen, die Abfällen aus privaten Haushaltungen aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Zusammensetzung ähnlich sind und wie diese entsorgt werden.

    Gewerbeabfallverordnung

    Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) schreibt vor, dass Gewerbebetriebe ihre Abfälle, wie Papier, Holz, Glas, Metalle, Textilien, Kunststoffe und Folien sowie biogene Abfälle bereits vor Ort trennen müssen. Damit soll eine möglichst vollständige Verwertung der Abfälle gewährleistet werden.

    Wenn aus technischer oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit nicht getrennt gesammelt werden kann, muss das Abfallgemisch einer zugelassenen Abfallsortieranlage zugeführt werden, in der die Abfälle getrennt und anschließend einer Verwertung zugeführt werden.

    Die Pflicht zur Vorbehandlung der Abfallgemische entfällt, wenn sie technisch nicht möglich bzw. wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Die Pflicht entfällt ebenso, wenn die Getrenntsammlungsquote bei gewerblichen Siedlungsabfällen bereits mindestens 90 Masseprozent beträgt.

    Auch für Bau- und Abbruchabfälle legt die Gewerbeabfallverordnung Trenn- und Sortierpflichten fest.

    Mit der Neufassung vom 18.04.2017 wurde eine 15 Jahre alte Verordnung modernisiert. Die Dokumentationspflichten sind nun umfangreicher und es besteht eine erweiterte Pflicht zur Abfalltrennung. Die bisherigen fünf Kategorien (Papier, Glas, Kunststoffe, Metalle, Bioabfälle) wurden um zwei weitere (Holz und Textilien) ergänzt.

    Gewerbeabfallverordnung

    Gewerbeabfallberatung

    Die Gewerbeabfallberatung des Abfallwirtschaftsbetriebes Wolfenbüttel (ALW) erreichen Sie unter Tel. 05331 84 95 05

    Hinweis:

    Der ALW betreibt als kommunaler Entsorger lediglich eine Umschlaganlage für gemischte Abfälle, die thermisch verwertet werden. Eine stoffliche Verwertung mit vorangegangener Sortierung der Abfälle durch eine Vorbehandlungs-/ Sortieranlage ist über den ALW nicht möglich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven und Göttingen bzw. deren Abfallentsorgungsbetrieben, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Lüneburg, Nienburg, Peine und Wolfsburg.

    Informationen erteilen auch die Abfallentsorgungsbetriebe, die am jeweiligen Wohnsitz den Müll entsorgen.

    Hinweise für Flöthe: Spezialisierung

    Die Zuständigkeit liegt beim Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Wolfenbüttel (ALW). 

    Besuchen Sie die Internetseite des ALW für weitere Informationen.

    Ansprechpartner

    Für Flöthe wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 15.11.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Gewerbeabfall, Gewerbeabfälle

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Metainformation