Gewerbemüll Entsorgung
Beschreibung
Gewerbebetriebe können ihren Restabfall
- in städtischen Abfallbehältern sowie
- in eigenen Behältern
sammeln und selbst oder über privat beauftragte Firmen als Direktanlieferung entsorgen.
Hinweise für Cramme: Spezialisierung
Gewerbeabfall
Was ist Gewerbeabfall
Gewerbliche Siedlungsabfälle (auch kurz "Gewerbeabfälle" genannt) sind Siedlungsabfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen, die Abfällen aus privaten Haushaltungen aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Zusammensetzung ähnlich sind und wie diese entsorgt werden.
Gewerbeabfallverordnung
Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) schreibt vor, dass Gewerbebetriebe ihre Abfälle, wie Papier, Holz, Glas, Metalle, Textilien, Kunststoffe und Folien sowie biogene Abfälle bereits vor Ort trennen müssen. Damit soll eine möglichst vollständige Verwertung der Abfälle gewährleistet werden.
Wenn aus technischer oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit nicht getrennt gesammelt werden kann, muss das Abfallgemisch einer zugelassenen Abfallsortieranlage zugeführt werden, in der die Abfälle getrennt und anschließend einer Verwertung zugeführt werden.
Die Pflicht zur Vorbehandlung der Abfallgemische entfällt, wenn sie technisch nicht möglich bzw. wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Die Pflicht entfällt ebenso, wenn die Getrenntsammlungsquote bei gewerblichen Siedlungsabfällen bereits mindestens 90 Masseprozent beträgt.
Auch für Bau- und Abbruchabfälle legt die Gewerbeabfallverordnung Trenn- und Sortierpflichten fest.
Mit der Neufassung vom 18.04.2017 wurde eine 15 Jahre alte Verordnung modernisiert. Die Dokumentationspflichten sind nun umfangreicher und es besteht eine erweiterte Pflicht zur Abfalltrennung. Die bisherigen fünf Kategorien (Papier, Glas, Kunststoffe, Metalle, Bioabfälle) wurden um zwei weitere (Holz und Textilien) ergänzt.
Gewerbeabfallberatung
Die Gewerbeabfallberatung des Abfallwirtschaftsbetriebes Wolfenbüttel (ALW) erreichen Sie unter Tel. 05331 84 95 05
Hinweis:
Der ALW betreibt als kommunaler Entsorger lediglich eine Umschlaganlage für gemischte Abfälle, die thermisch verwertet werden. Eine stoffliche Verwertung mit vorangegangener Sortierung der Abfälle durch eine Vorbehandlungs-/ Sortieranlage ist über den ALW nicht möglich.
Gewerbeabfall
Was ist Gewerbeabfall
Gewerbliche Siedlungsabfälle (auch kurz "Gewerbeabfälle" genannt) sind Siedlungsabfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen, die Abfällen aus privaten Haushaltungen aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Zusammensetzung ähnlich sind und wie diese entsorgt werden.
Gewerbeabfallverordnung
Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) schreibt vor, dass Gewerbebetriebe ihre Abfälle, wie Papier, Holz, Glas, Metalle, Textilien, Kunststoffe und Folien sowie biogene Abfälle bereits vor Ort trennen müssen. Damit soll eine möglichst vollständige Verwertung der Abfälle gewährleistet werden.
Wenn aus technischer oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit nicht getrennt gesammelt werden kann, muss das Abfallgemisch einer zugelassenen Abfallsortieranlage zugeführt werden, in der die Abfälle getrennt und anschließend einer Verwertung zugeführt werden.
Die Pflicht zur Vorbehandlung der Abfallgemische entfällt, wenn sie technisch nicht möglich bzw. wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Die Pflicht entfällt ebenso, wenn die Getrenntsammlungsquote bei gewerblichen Siedlungsabfällen bereits mindestens 90 Masseprozent beträgt.
Auch für Bau- und Abbruchabfälle legt die Gewerbeabfallverordnung Trenn- und Sortierpflichten fest.
Mit der Neufassung vom 18.04.2017 wurde eine 15 Jahre alte Verordnung modernisiert. Die Dokumentationspflichten sind nun umfangreicher und es besteht eine erweiterte Pflicht zur Abfalltrennung. Die bisherigen fünf Kategorien (Papier, Glas, Kunststoffe, Metalle, Bioabfälle) wurden um zwei weitere (Holz und Textilien) ergänzt.
Gewerbeabfallberatung
Die Gewerbeabfallberatung des Abfallwirtschaftsbetriebes Wolfenbüttel (ALW) erreichen Sie unter Tel. 05331 84 95 05
Hinweis:
Der ALW betreibt als kommunaler Entsorger lediglich eine Umschlaganlage für gemischte Abfälle, die thermisch verwertet werden. Eine stoffliche Verwertung mit vorangegangener Sortierung der Abfälle durch eine Vorbehandlungs-/ Sortieranlage ist über den ALW nicht möglich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven und Göttingen bzw. deren Abfallentsorgungsbetrieben, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Lüneburg, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Informationen erteilen auch die Abfallentsorgungsbetriebe, die am jeweiligen Wohnsitz den Müll entsorgen.
Hinweise für Cramme: Spezialisierung
Die Zuständigkeit liegt beim Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Wolfenbüttel (ALW).
Besuchen Sie die Internetseite des ALW für weitere Informationen.
Die Zuständigkeit liegt beim Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Wolfenbüttel (ALW).
Besuchen Sie die Internetseite des ALW für weitere Informationen.
Ansprechpartner
Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Wolfenbüttel
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 8.30 - 16.30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05331 84999
E-Mail: alw@lk-wf.de
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 15.11.2013
Stichwörter
Gewerbeabfall, Gewerbeabfälle
Metainformation
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