• Elbe (Landkreis Wolfenbüttel, Niedersachsen)
Gewerbemüll Entsorgung

Gewerbemüll Entsorgung

Beschreibung

Gewerbebetriebe können ihren Restabfall

  •  in städtischen Abfallbehältern sowie
  •  in eigenen Behältern

sammeln und selbst oder über privat beauftragte Firmen als Direktanlieferung entsorgen.

Hinweise für Elbe: Spezialisierung

Gewerbeabfall
Was ist Gewerbeabfall

Gewerbliche Siedlungsabfälle (auch kurz "Gewerbeabfälle" genannt) sind Siedlungsabfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen, die Abfällen aus privaten Haushaltungen aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Zusammensetzung ähnlich sind und wie diese entsorgt werden.

Gewerbeabfallverordnung

Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) schreibt vor, dass Gewerbebetriebe ihre Abfälle, wie Papier, Holz, Glas, Metalle, Textilien, Kunststoffe und Folien sowie biogene Abfälle bereits vor Ort trennen müssen. Damit soll eine möglichst vollständige Verwertung der Abfälle gewährleistet werden.

Wenn aus technischer oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit nicht getrennt gesammelt werden kann, muss das Abfallgemisch einer zugelassenen Abfallsortieranlage zugeführt werden, in der die Abfälle getrennt und anschließend einer Verwertung zugeführt werden.

Die Pflicht zur Vorbehandlung der Abfallgemische entfällt, wenn sie technisch nicht möglich bzw. wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Die Pflicht entfällt ebenso, wenn die Getrenntsammlungsquote bei gewerblichen Siedlungsabfällen bereits mindestens 90 Masseprozent beträgt.

Auch für Bau- und Abbruchabfälle legt die Gewerbeabfallverordnung Trenn- und Sortierpflichten fest.

Mit der Neufassung vom 18.04.2017 wurde eine 15 Jahre alte Verordnung modernisiert. Die Dokumentationspflichten sind nun umfangreicher und es besteht eine erweiterte Pflicht zur Abfalltrennung. Die bisherigen fünf Kategorien (Papier, Glas, Kunststoffe, Metalle, Bioabfälle) wurden um zwei weitere (Holz und Textilien) ergänzt.

Gewerbeabfallverordnung

Gewerbeabfallberatung

Die Gewerbeabfallberatung des Abfallwirtschaftsbetriebes Wolfenbüttel (ALW) erreichen Sie unter Tel. 05331 84 95 05

Hinweis:

Der ALW betreibt als kommunaler Entsorger lediglich eine Umschlaganlage für gemischte Abfälle, die thermisch verwertet werden. Eine stoffliche Verwertung mit vorangegangener Sortierung der Abfälle durch eine Vorbehandlungs-/ Sortieranlage ist über den ALW nicht möglich.

Gewerbeabfall
Was ist Gewerbeabfall

Gewerbliche Siedlungsabfälle (auch kurz "Gewerbeabfälle" genannt) sind Siedlungsabfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen, die Abfällen aus privaten Haushaltungen aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Zusammensetzung ähnlich sind und wie diese entsorgt werden.

Gewerbeabfallverordnung

Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) schreibt vor, dass Gewerbebetriebe ihre Abfälle, wie Papier, Holz, Glas, Metalle, Textilien, Kunststoffe und Folien sowie biogene Abfälle bereits vor Ort trennen müssen. Damit soll eine möglichst vollständige Verwertung der Abfälle gewährleistet werden.

Wenn aus technischer oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit nicht getrennt gesammelt werden kann, muss das Abfallgemisch einer zugelassenen Abfallsortieranlage zugeführt werden, in der die Abfälle getrennt und anschließend einer Verwertung zugeführt werden.

Die Pflicht zur Vorbehandlung der Abfallgemische entfällt, wenn sie technisch nicht möglich bzw. wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Die Pflicht entfällt ebenso, wenn die Getrenntsammlungsquote bei gewerblichen Siedlungsabfällen bereits mindestens 90 Masseprozent beträgt.

Auch für Bau- und Abbruchabfälle legt die Gewerbeabfallverordnung Trenn- und Sortierpflichten fest.

Mit der Neufassung vom 18.04.2017 wurde eine 15 Jahre alte Verordnung modernisiert. Die Dokumentationspflichten sind nun umfangreicher und es besteht eine erweiterte Pflicht zur Abfalltrennung. Die bisherigen fünf Kategorien (Papier, Glas, Kunststoffe, Metalle, Bioabfälle) wurden um zwei weitere (Holz und Textilien) ergänzt.

Gewerbeabfallverordnung

Gewerbeabfallberatung

Die Gewerbeabfallberatung des Abfallwirtschaftsbetriebes Wolfenbüttel (ALW) erreichen Sie unter Tel. 05331 84 95 05

Hinweis:

Der ALW betreibt als kommunaler Entsorger lediglich eine Umschlaganlage für gemischte Abfälle, die thermisch verwertet werden. Eine stoffliche Verwertung mit vorangegangener Sortierung der Abfälle durch eine Vorbehandlungs-/ Sortieranlage ist über den ALW nicht möglich.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven und Göttingen bzw. deren Abfallentsorgungsbetrieben, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Lüneburg, Nienburg, Peine und Wolfsburg.

Informationen erteilen auch die Abfallentsorgungsbetriebe, die am jeweiligen Wohnsitz den Müll entsorgen.

Hinweise für Elbe: Spezialisierung

Die Zuständigkeit liegt beim Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Wolfenbüttel (ALW). 

Besuchen Sie die Internetseite des ALW für weitere Informationen.

Die Zuständigkeit liegt beim Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Wolfenbüttel (ALW). 

Besuchen Sie die Internetseite des ALW für weitere Informationen.

Ansprechpartner

Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Wolfenbüttel

Adresse

Hausanschrift

In den Schönen Morgen 1

38300 Wolfenbüttel

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag - Freitag: 8.30 - 16.30 Uhr; Montag - Freitag: 8.30 - 16.30 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 05331 84999

E-Mail: alw@lk-wf.de

Version

Technisch erstellt am 11.10.2017

Technisch geändert am 04.12.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024

erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Handlungsgrundlage(n)

Fristen

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 15.11.2013

Version

Technisch erstellt am 25.10.2013

Technisch geändert am 23.08.2023

Stichwörter

Gewerbeabfälle, Gewerbeabfall

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024

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