Bioabfall Entsorgung

    Bioabfall Entsorgung

    Beschreibung

    Bioabfälle machen einen Großteil des Abfallaufkommens aus privaten Haushaltungen aus. Eine weitgehende Bioabfallerfassung kann erheblich zur Reduzierung des Restabfallaufkommens in diesem Bereich beitragen.

    In Niedersachsen wird daher der Ansatz verfolgt, durch eine möglichst flächendeckende Sammlung von Bioabfällen sowie anschließender Kompostierung oder Vergärung das Volumen der zu beseitigenden Abfälle zu verringern. Die zuständige Stelle ist verpflichtet, besondere Anstrengungen zur Trennung und Verwertung von Bioabfällen zu ergreifen.

    Für die Entsorgung der Bioabfälle steht in vielen kommunalen Gebieten die Biotonne zur Verfügung. Aber auch mit einfachen Methoden, wie der Eigenkompostierung, ist es möglich, qualitativ guten Kompost zu erzeugen. Durch die Eigenkompostierung wird das zu entsorgende Abfallaufkommen vermindert. Engagierte Bürgerinnen und Bürger können auf diese Weise auch die Kosten für die Entsorgung ihrer Abfälle senken. Wird der erzeugte Kompost als natürlicher Dünger im eigenen Garten verwendet, kann dies zu höheren Erträgen und Einsparungen beim Kauf von Düngemitteln führen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven und Göttingen bzw. deren Abfallentsorgungsbetrieben, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Lüneburg, Nienburg, Peine und Wolfsburg.

    Informationen erteilen auch die Abfallentsorgungsbetriebe, die am jeweiligen Wohnsitz den Müll entsorgen.

    Ansprechpartner

    Landkreis Aurich - Abfallwirtschaftsbetrieb (EB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hoheberger Weg 36

    26603 Aurich (Ostfriesland)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1480

    26584 Aurich (Ostfriesland)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04941 16-0

    Fax: 04941 16-7099

    E-Mail: info@landkreis-aurich.de

    Internet

    Stichwörter

    Abfallamt, Amt für Abfallwirtschaft, Müllamt

    Version

    Technisch erstellt am 20.03.2015 (von: Einnolf, Thorsten)

    Technisch geändert am 21.09.2022 (von: Meyer, Daniel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Gemeinde Dornum - Steueramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schatthauser Straße 9

    26553 Dornum

    Dornum Rathaus

    Bus: 312, 314, 368, K1, K3

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Der Hintereingang ist barreriefrei erreichbar, sowie die Polizei, das Bürger- und Ordnungsamt.

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Version

    Technisch erstellt am 16.06.2021 (von: Aeilts, Helke)

    Technisch geändert am 16.11.2023 (von: Aeilts, Helke)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der in Niedersachsen erzeugte Kompost wird überwiegend in der Landwirtschaft sowie im Landschafts- und Gartenbau verwertet. Die Abgabe erfolgt auch an Privatpersonen. Die gute Qualität der niedersächsischen Komposte und die Vermarktung von Teilmengen über die in Niedersachsen ansässigen Erden- und Humuswerke, die ihre Produkte in viele europäische Länder liefern, tragen in beachtlichem Umfang zur Verwertung und Vermarktung bei.

    Eine gute Qualität als wesentliche Voraussetzung für eine gute Verwertbarkeit des Kompostes kann nur dann erreicht werden, wenn bereits bei der Sammlung auf eine sorgfältige Trennung von geeigneten und ungeeigneten Bioabfällen geachtet wird. Die Bürgerinnen und Bürger können durch ihr Engagement und Verhalten die Qualität der Komposte wesentlich beeinflussen.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 15.11.2013

    Version

    Technisch erstellt am 25.10.2013 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Wilder Müll, Gewerbemüll, Gewerbeabfall, Hausabfälle, Hausmüll, Bioabfälle, Hausabfall, Sperrmüll, Biomüll, Gewerbeabfälle, Bio-Tonne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)