Bioabfall Entsorgung

    Bioabfall Entsorgung

    Beschreibung

    Bioabfälle machen einen Großteil des Abfallaufkommens aus privaten Haushaltungen aus. Eine weitgehende Bioabfallerfassung kann erheblich zur Reduzierung des Restabfallaufkommens in diesem Bereich beitragen.

    In Niedersachsen wird daher der Ansatz verfolgt, durch eine möglichst flächendeckende Sammlung von Bioabfällen sowie anschließender Kompostierung oder Vergärung das Volumen der zu beseitigenden Abfälle zu verringern. Die zuständige Stelle ist verpflichtet, besondere Anstrengungen zur Trennung und Verwertung von Bioabfällen zu ergreifen.

    Für die Entsorgung der Bioabfälle steht in vielen kommunalen Gebieten die Biotonne zur Verfügung. Aber auch mit einfachen Methoden, wie der Eigenkompostierung, ist es möglich, qualitativ guten Kompost zu erzeugen. Durch die Eigenkompostierung wird das zu entsorgende Abfallaufkommen vermindert. Engagierte Bürgerinnen und Bürger können auf diese Weise auch die Kosten für die Entsorgung ihrer Abfälle senken. Wird der erzeugte Kompost als natürlicher Dünger im eigenen Garten verwendet, kann dies zu höheren Erträgen und Einsparungen beim Kauf von Düngemitteln führen.

    Hinweise für Harburg: Bioabfall Entsorgung

    Allgemeine Informationen

    Als Bioabfall bezeichnet man im Allgemeinen Abfälle pflanzlichen und tierischen Ursprungs, die durch biologische Verfahren – z. B. Kompostierung, Vergärung ode direkte Ausbringung auf landwirtschaftlichen Flächen – verwertet werden können. 

    Typische Bioabfälle sind Garten- und Parkabfälle, Kleintierstreu (Kleinmengen) und rohe oder zubereitete Speiseabfälle pflanzlichen und tierischen Ursprungs. Darüber hinaus zählen eine Vielzahl von Abfällen aus Landwirtschaft und Industrie, die mit biologischen Verfahren verwertet werden können, zu den Bioabfällen. 

    Die Abfallwirtschaft des Landkreises Harburg bietet diese Entsorgungsmöglichkeiten für Bioabfälle aus Privathaushalten:

    Grünabfälle

    Gartenabfälle werden regelmäßig alle 4 Wochen eingesammelt. Außerdem können Kleinmengen Gartenabfälle (bis 1.000 Liter pro Anlieferer und Öffnungstag) kostenlos auf den Entsorgungsanlagen des Landkreises abgegeben werden.

    Küchenabfälle und Speisereste

    Küchen- und Speiseabfälle werden seit dem 15.04.2019 über die Biotonne entsorgt.

    Kleintierstreu

    Kleintierstreu kann über die Restabfalltonne entsorgt werden. Kleine Mengen Kleintierstreu (Kaninchen, Meerschweinchen, andere Nagetiere) aus Holzspänen, Streu und Heu können über die Biotonne entsorgt werden.

    Kompostierung auf dem eigenen Grundstück

    Gartenabfälle und nicht zubereitete, pflanzliche Küchenabfälle können durch Kompostierung auf dem eigenen Grundstück umweltfreundlich verwertet werden!  

    Gewerbliche Erzeuger und Besitzer von Bioabfällen sowie Betreiber von Bioabfallbehandlungsanlagen müssen die Regelungen der „Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden“ (Bioabfallverordnung, BioAbfV) beachten. Diese Regelungen gelten nicht für Bioabfälle aus Privathaushalten, die auf dem eigenen Grundstück verwertet werden!

    Sortierhilfe Bioabfall:



    Allgemeine Informationen

    Als Bioabfall bezeichnet man im Allgemeinen Abfälle pflanzlichen und tierischen Ursprungs, die durch biologische Verfahren - z. B. Kompostierung, Vergärung ode direkte Ausbringung auf landwirtschaftlichen Flächen - verwertet werden können.

    Typische Bioabfälle sind Garten- und Parkabfälle, Kleintierstreu (Kleinmengen) und rohe oder zubereitete Speiseabfälle pflanzlichen und tierischen Ursprungs. Darüber hinaus zählen eine Vielzahl von Abfällen aus Landwirtschaft und Industrie, die mit biologischen Verfahren verwertet werden können, zu den Bioabfällen.

    Die Abfallwirtschaft des Landkreises Harburg bietet diese Entsorgungsmöglichkeiten für Bioabfälle aus Privathaushalten:

    Grünabfälle

    Gartenabfälle werden regelmäßig alle 4 Wochen eingesammelt. Außerdem können Kleinmengen Gartenabfälle (bis 1.000 Liter pro Anlieferer und Öffnungstag) kostenlos auf den Entsorgungsanlagen des Landkreises abgegeben werden.

    Küchenabfälle und Speisereste

    Küchen- und Speiseabfälle werden seit dem 15.04.2019 über die Biotonne entsorgt.

    Kleintierstreu

    Kleintierstreu kann über die Restabfalltonne entsorgt werden. Kleine Mengen Kleintierstreu (Kaninchen, Meerschweinchen, andere Nagetiere) aus Holzspänen, Streu und Heu können über die Biotonne entsorgt werden.

    Kompostierung auf dem eigenen Grundstück

    Gartenabfälle und nicht zubereitete, pflanzliche Küchenabfälle können durch Kompostierung auf dem eigenen Grundstück umweltfreundlich verwertet werden!

    Gewerbliche Erzeuger und Besitzer von Bioabfällen sowie Betreiber von Bioabfallbehandlungsanlagen müssen die Regelungen der "Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden" (Bioabfallverordnung, BioAbfV) beachten. Diese Regelungen gelten nicht für Bioabfälle aus Privathaushalten, die auf dem eigenen Grundstück verwertet werden!

    Sortierhilfe Bioabfall:



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven und Göttingen bzw. deren Abfallentsorgungsbetrieben, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Lüneburg, Nienburg, Peine und Wolfsburg.

    Informationen erteilen auch die Abfallentsorgungsbetriebe, die am jeweiligen Wohnsitz den Müll entsorgen.

    Ansprechpartner

    Abfallwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 40

    21423 Winsen (Luhe)

    Öffnungszeiten

    Abfallberatung: Montag bis Donnerstag 07:30 - 16:00 Uhr Freitag 07:30 - 13:00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung Gebührenveranlagung: Nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4171 693-694

    Fax: +49 4171 693-991570

    E-Mail: abfallberatung@lkharburg.de

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2020 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der in Niedersachsen erzeugte Kompost wird überwiegend in der Landwirtschaft sowie im Landschafts- und Gartenbau verwertet. Die Abgabe erfolgt auch an Privatpersonen. Die gute Qualität der niedersächsischen Komposte und die Vermarktung von Teilmengen über die in Niedersachsen ansässigen Erden- und Humuswerke, die ihre Produkte in viele europäische Länder liefern, tragen in beachtlichem Umfang zur Verwertung und Vermarktung bei.

    Eine gute Qualität als wesentliche Voraussetzung für eine gute Verwertbarkeit des Kompostes kann nur dann erreicht werden, wenn bereits bei der Sammlung auf eine sorgfältige Trennung von geeigneten und ungeeigneten Bioabfällen geachtet wird. Die Bürgerinnen und Bürger können durch ihr Engagement und Verhalten die Qualität der Komposte wesentlich beeinflussen.

    Hinweise für Harburg: Bioabfall Entsorgung

    Füllgewichte beachten:
    Folgende zulässige Füllgewichte für die Biotonnen sind zu beachten:

    Behältergröße                Zulässiges Gesamtgewicht
      60 Liter                             50 kg
    120 Liter                             60 kg
    240 Liter                            110 kg

    Diese Werte sind in der Norm DIN EN 840-1 "Fahrbare Abfallsammelbehälter" festgelegt und müssen aus Gründen des Arbeitsschutzes eingehalten werden.

    Füllgewichte beachten:
    Folgende zulässige Füllgewichte für die Biotonnen sind zu beachten:

    Behältergröße Zulässiges Gesamtgewicht
    60 Liter 50 kg
    120 Liter 60 kg
    240 Liter 110 kg

    Diese Werte sind in der Norm DIN EN 840-1 "Fahrbare Abfallsammelbehälter" festgelegt und müssen aus Gründen des Arbeitsschutzes eingehalten werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Harburg: Bioabfall Entsorgung

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 15.11.2013

    Version

    Technisch erstellt am 25.10.2013 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Wilder Müll, Gewerbemüll, Gewerbeabfall, Hausabfälle, Hausmüll, Bioabfälle, Hausabfall, Sperrmüll, Biomüll, Gewerbeabfälle, Bio-Tonne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)