Personalausweis Ausgabe

    Personalausweis Ausgabe

    Wenn Ihr neuer Personalausweis vorliegt, können Sie ihn persönlich abholen. Auch die Abholung durch eine bevollmächtigte Person ist möglich.

    Beschreibung

    Sie holen Ihren Personalausweis in der Regel bei dem Bürgeramt ab, wo sie ihn beantragt haben. Mit einer Vollmacht, die auch Hinweise zum Erhalt des PIN-Briefs enthält, können Sie auch eine Vertreterin oder einen Vertreter bevollmächtigen, den Ausweis abzuholen.

    Haben Sie keinen PIN-Brief erhalten, ist eine Abholung nur persönlich und nicht mit Vertretungsvollmacht möglich.

    Ob Sie für die Abholung einen Termin vereinbaren müssen oder sonstige Hinweise zum Zeitpunkt der Abholung beachten müssen, kann ihnen nur dieses Bürgeramt mitteilen.

    Der PIN-Brief wird direkt an Ihre Meldeadresse geschickt. Wenn Sie keine Meldeadresse in Deutschland haben, kann der PIN-Brief auch an das ausstellende Bürgeramt geschickt werden. In diesem Fall erhalten Sie den PIN-Brief dort am Tag der Abholung des neuen Personalausweises.

    Der PIN-Brief enthält eine fünfstellige Transport-PIN, eine Entsperrnummer (PUK) sowie ein Sperrkennwort. Mit Hilfe der Transport-PIN können Sie eine selbstgewählte, sechsstellige PIN setzen. Diese sechsstellige selbstgewählte PIN benötigen Sie, um sich mit Ihrem Ausweis online auszuweisen.

    Ihren alten Personalausweis geben Sie bei der Abholung ab oder Sie lassen ihn entwerten, wenn Sie ihn als Andenken behalten wollen. Sollten Sie Ihren alten Personalausweis verloren haben, füllen Sie eine Verlustanzeige aus.

    Zur Abholung Ihres Personalausweises können Sie auch eine andere erwachsene Person schriftlich bevollmächtigen. Das Formular zur Bevollmächtigung finden Sie online über das Personalausweisportal. Um den Personalausweis Ihres Kindes abzuholen, brauchen Sie die Vollmacht nur, wenn das Kind schon 16 Jahre oder älter ist.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis - Abholung

    Allgemeine Informationen

    Gesamtthemenübersicht Personalausweis

    Der Ausweis kann nur im Bürgerbüro Mitte abgeholt werden, auch wenn er im Bürgerbüro Nord beantragt worden ist. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig.

    Sie erhalten einen PIN-Brief per Post zugesandt, sobald der Personalausweis abholbereit ist. Den aktuellen Bearbeitungsstand können Sie auch telefonisch unter der Rufnummer 0441 235-4444 erfragen.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Ausstellung beantragt wurde.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Pferdemarkt 14

    26121 Oldenburg (Oldenburg)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Fax: 0441 235-2411

    Telefon Festnetz: 0441 235-4444

    E-Mail: buergerbuero-mitte@stadt-oldenburg.de

    Weitere Informationen

    Das Bürgerbüro Mitte ist für alle An-/Ummeldungen innerhalb der Stadt und für die Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen zuständig. Zu den weiteren Aufgaben gehören Anträge für Führungszeugnisse und Untersuchungsberechtigungsscheine, amtliche Beglaubigungen und Fundsachen, sowie der Verkauf von Gebührenmarken für die Einmalentsorgung, Sperrmüllkarten beziehungsweise Abfallsäcken. Außerdem werden Kfz-Zulassungen vorgenommen. Der Wohnort des Bürgers beziehungsweise der Firmenstandort in Oldenburg ist hierfür Grundvoraussetzung. (Bitte beachten Sie bei Kfz-Zulassungen die entsprechenden Hinweise.) Weiterhin werden Anträge auf Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung bestätigt. Terminvereinbarung Bitte vereinbaren Sie für die Erledigung Ihres Anliegens einen Termin. Bitte nutzen Sie dafür die Terminvereinbarung der Bürgerbüros »

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Ihr altes Personalausweisdokument (Ausnahme: alter Personalausweis ist wegen Verlust/Diebstahl nicht mehr vorhanden) 
    • Bei Vertretung: Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis - Abholung

    Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden.

    Immer

    • Wenn vorhanden: alter Personalausweis/vorläufiger Personalausweis
    • Wichtiger Hinweis:
      Das alte Dokument muss mitgebracht und entwertet werden, ansonsten kann das neue Dokument nicht ausgehändigt werden. Das alte Dokument kann auf Wunsch ungültig gemacht und wieder mitgenommen werden.


    Zusätzliche Unterlagen,

    wenn ein Sorgeberechtigter den Personalausweis für sein Kind abholen möchte:

    • Die unter "Immer" genannte Unterlage und zusätzlich
    • Ausweis des Sorgeberechtigten


    wenn eine andere Person zur Abholung kommt:

    • Die unter "Immer" genannte Unterlage und zusätzlich
    • Vollmacht des Antragstellers (siehe Anträge/Formulare)
    • Ausweisdokument der/des Bevollmächtigten


    wenn der Personalausweis für eine unter 16-jährige Person durch diese abgeholt werden soll:

    • Die unter "Immer" genannte Unterlage und zusätzlich
    • Schriftliche Vollmacht aller sorgeberechtigten Personen
    • Ausweise aller sorgeberechtigten Personen


    wenn der Personalausweis vor der Eheschließung auf den neuen Familiennamen beantragt wurde:

    • Die unter "Immer" genannte Unterlage und zusätzlich
    • Die Heiratsurkunde

    Formulare

    Voraussetzungen

    Der neue Personalausweis liegt zur Abholung bei dem Bürgeramt bereit, wo der Personalausweis beantragt wurde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis - Abholung

    • Personalausweisgesetz (PAuswG)
    • Personalausweisverordnung (PAuswV)
    • Personalausweisgebührenverordnung (PAUSWGEBV)

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihren neuen Personalausweis bei dem Bürgeramt abholen, wo Sie ihn beantragt haben:

    • Bevor Sie Ihren neuen Personalausweis abholen können, wird in der Regel der PIN-Brief an Ihre Meldeadresse geschickt. Im PIN-Brief finden Sie die Transport-PIN und ein Sperrkennwort. Im Ausnahmefall kann der PIN-Brief direkt an das Bürgeramt geschickt werden.
    • Wann der Personalausweis abgeholt werden kann, erfahren Sie bei der Beantragung oder fragen bei dem Bürgeramt nach. Wenn Sie keinen PIN-Brief erhalten haben, können Sie Ihren Personalausweis trotzdem abholen, wenn Sie bei der Abholung eine selbstgewählte, sechsstellige PIN unmittelbar vergeben.
    • Sie holen Ihren neuen Personalausweis beim Bürgeramt ab, bei dem Sie ihn beantragt haben.
    • Ob Sie für die Abholung einen Termin vereinbaren müssen, erfahren Sie bei der Beantragung oder Sie fragen bei dem Bürgeramt nach.
    • Unter Vorlage Ihres alten Personalausweises wird Ihnen der neue Personalausweis ausgehändigt. Wenn Sie den alten Personalausweis als Andenken behalten möchten, kann Ihnen das Dokument entwertet wieder ausgehändigt werden.
    • Sollten Sie den alten Personalausweis zwischenzeitlich verloren haben oder er gestohlen wurde, füllen Sie eine Verlustanzeige aus.
    • Dem Behördenpersonal erklären Sie vor der Aushändigung des neuen Personalausweises, ob Sie den PIN-Brief erhalten haben, und bestätigen dies mit einer Unterschrift.
    • Wurde der PIN-Brief direkt an das Bürgeramt geschickt, wird Ihnen der PIN-Brief dort übergeben. Sie bestätigen den Erhalt mit einer Unterschrift.
    • Sie werden über die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises durch das Behördenpersonal informiert.
    • Sie haben die Möglichkeit, bei der Aushändigung des neuen Personalausweises eine selbstgewählte sechsstellige PIN zu vergeben und damit die Online-Ausweisfunktion (Online-Ausweis) direkt einsatzbereit zu machen. Die sechsstellige PIN können Sie unter anderem auch mit einem geeigneten NFC-fähigen Smartphone sowie dem PIN-Brief und der AusweisApp2 jederzeit selbst und zu Hause setzen.
    • Falls Sie den PIN-Brief nicht erhalten haben und dieser auch nicht an die Personalausweisbehörde geschickt wurde, müssen Sie - wenn Sie den Ausweis entgegennehmen möchten - eine selbstgewählte sechsstellige PIN setzen und Sie bekommen das Sperrkennwort vom Behördenpersonal mitgeteilt. Andernfalls wird eine gebührenfreie Reklamationsbestellung veranlasst.
    • Abschließend bestätigen Sie den Erhalt des neuen Personalausweises mit Ihrer Unterschrift.
    • Mit der Abholung kann eine bevollmächtigte erwachsene Person beauftragt werden. Diese muss sich selbst ausweisen und eine schriftliche Vollmacht zur Abholung mit folgender, zusätzlicher Erklärung vorlegen: "PIN-Brief erhalten". Einen Vordruck für diese Vollmacht finden Sie online auf dem Personalausweisportal.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis - Abholung

    Der Ausweis wird Ihnen direkt an der Passausgabe im Bürgerbüro Mitte (Zimmer A 019) ausgehändigt. Es muss lediglich eine Wartemarke an der Druckstation im Eingangsbereich gezogen werden.

    Sollten Sie den PIN-Brief nicht erhalten haben, müssen Sie persönlich zur Abholung kommen. Eine dritte Person kann in diesem Fall nicht mit der Abholung beauftragt werden.

    Personen, die bei der Antragstellung des Personalausweises jünger als 15 Jahre und 9 Monate waren, erhalten keinen PIN-Brief. Um in diesem Fall zu erfahren, ob das Dokument geliefert wurde und zur Abholung bereit liegt, können Sie uns bei der Beantragung des Ausweises eine E-Mail-Adresse hinterlassen und wir informieren Sie auf diesem Weg.

    Ein Jugendlicher über 16 Jahren muss seinen Ausweis selber abholen oder kann einen Dritten hierzu bevollmächtigen.

    Ist der Jugendliche noch keine 16 Jahre alt, ist der Ausweis durch einen Erziehungsberechtigten abzuholen. Die Anwesenheit des Kindes ist hierbei nicht zwingend erforderlich. Eine alleinige Abholung des Ausweises durch das unter 16-jährige Kind, kann nur mit Abholvollmacht der gesetzlich Vertretenden erfolgen.

    Mit der Abholung kann eine bevollmächtigte Person beauftragt werden. Diese muss sich ausweisen und eine schriftliche Vollmacht (siehe Anträge/Formulare) zur Abholung vorlegen.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    0 bis 1 Stunden

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 30.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 01.03.2024

    Stichwörter

    Neuer PA, Dokumentenausgabe, Identitätsdokument, PA, neuer Personalausweis, Ausweispflicht, Identitätsnachweis, Ausweis abholen, Ausweisausgabe, Personalausweis, Personalausweis abholen, elektronischer Personalausweis, Personaldokument, Ausweis, Lichtbildausweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de