Sachkundeprüfung für Versicherungsvermittler und Versicherungsberater Bescheinigung

    Sachkundeprüfung zum Vermittlen und Beraten von Versicherungen Bescheinigung

    Beschreibung

    Nach erfolgreichem Ablegen einer Prüfung zum Nachweis der erforderlichen Sachkunde von Versicherungsvermittlerinnen/Versicherungsvermittlern und Versicherungsberaterinnen/Versicherungsberatern vor der zuständigen Stelle, stellt diese anschließend eine Bescheinigung aus.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Industrie- und Handelskammer (IHK).

    Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Sande 1

    21335 Lüneburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04131 742424

    Fax: 04131 742180

    E-Mail: service@lueneburg.ihk.de

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2009 (von: Ulrich Christoph)

    Technisch geändert am 02.09.2024 (von: Witte, Farina Isabell)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Lüneburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Auf dem Michaeliskloster 4

    21335 Lüneburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04131 26-1765

    E-Mail: ea@landkreis.lueneburg.de

    Version

    Technisch erstellt am 16.12.2009 (von: Anja Reichelt)

    Technisch geändert am 23.04.2024 (von: Webservice, Landkreis Lüneburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • ggf. Personalausweis oder Reisepass

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Sachkundeprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil.

    Der schriftliche Prüfungsteil erstreckt sich insbesondere auf die Sachgebiete:

    • Versicherungsfachliche Grundlagen
    • Sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen sowie Grundzüge der staatlich und betrieblich geförderten Altersvorsorge

    • Rechtliche Grundlagen für die Versicherungsvermittlung und Versicherungsberatung

    Für den praktischen Prüfungsteil kann die Prüfungsteilnehmerin/der Prüfungsteilnehmer zwischen den beiden folgenden Sachgebieten wählen:

    • Vorsorge
    • Sach-/Vermögensversicherung

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach der Gebührensatzung der zuständigen Stelle an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 13.09.2018

    Version

    Technisch erstellt am 22.10.2013 (von: Gogolok, Kristin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Versicherungsvermittlerverordnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)