Personalausweis Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit

    Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen

    Wenn Ihr Personalausweis abläuft, müssen Sie einen neuen beantragen, sofern Sie über 16 Jahre alt sind und kein anderes gültiges Passdokument besitzen.

    Beschreibung

    In Deutschland müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn

    Ihr Personalausweis abläuft,

    • Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • Sie in Deutschland gemeldet sind und
    • kein anderes gültiges Passdokument besitzen, wie einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass.

    Ihren neuen Personalausweis müssen Sie beantragen, bevor die Gültigkeit Ihres alten Ausweises abläuft.

    Die Antragstellung ist bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz möglich. Wenn Sie den Antrag aus wichtigem Grund bei einem anderen Bürgeramt stellen, müssen Sie einen Zuschlag zahlen.

    Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter abhängig:

    • Haben Sie Ihren Ausweis in einem Alter von unter 24 Jahren beantragt, ist Ihr Personalausweis 6 Jahre gültig.
    • Haben Sie Ihren Ausweis in einem Alter ab 24 Jahren beantragt, ist Ihr Personalausweis 10 Jahre gültig.

    Wenn die Ausstellung des neuen Personalausweises nicht innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer des alten Ausweises möglich ist, müssen Sie für die Übergangszeit zusätzlich einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate gültig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    32.2.1 Stadtbüro / Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    31134 Hildesheim

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Besuchszeiten: Nur mit Terminreservierung Telefonische Erreichbarkeit: Mo. u. Di. 07:30 – 15:00 Uhr Do. 07:30 – 18:00 Uhr Mi. u. Fr. 07.30 – 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05121 301-2700

    Fax: 05121 301-2800

    E-Mail: stadtbuero@stadt-hildesheim.de

    Weitere Informationen

    Kontakt Stadtbüro stadtbuero@stadt-hildesheim.de

    Version

    Technisch erstellt am 26.04.2024

    Technisch geändert am 17.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrisches Passfoto
    • falls vorhanden: alter Personalausweis, gültiger Reisepass oder abgelaufener Reisepass
    • gegebenenfalls Geburtsurkunde oder Familienstammbuch

    Hinweise für Hildesheim: Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen

    • biometrietaugliches Passfoto: Das Foto muss
      • aktuell sein und
      • die Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen.
    • alter Personalausweis oder gültiger Reisepass
    • letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde
    • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • Sie können ein biometrisches Lichtbild auch vor Ort an einem Selbstbedienungsterminal aufnehmen und ebenfalls Unterschrift und Fingerabdrücke erfassen.
    • Bei Kinder ist die Erfassung des Lichtbildes am Selbstbedienungsterminal i.d.R. erst ab einem Alter von ca. 3 Jahren möglich.
    • biometrietaugliches Passfoto: Das Foto muss
      • aktuell sein und
      • die Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen.
    • alter Personalausweis oder gültiger Reisepass
    • letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde
    • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • Sie können ein biometrisches Lichtbild auch vor Ort an einem Selbstbedienungsterminal aufnehmen und ebenfalls Unterschrift und Fingerabdrücke erfassen.
    • Bei Kinder ist die Erfassung des Lichtbildes am Selbstbedienungsterminal i.d.R. erst ab einem Alter von ca. 3 Jahren möglich.

    Voraussetzungen

    Die Pflicht zur Beantragung eines neuen Personalausweises gilt, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • in Deutschland gemeldet sind und
    • kein anderes gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    Sie müssen einen wichtigen Grund nennen, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hildesheim: Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen

    Wenn Sie in der Stadt Hildesheim mit Hauptwohnsitz oder alleinigem Wohnsitz gemeldet sind, müssen Sie für die Antragstellung persönlich im Stadtbüro vorsprechen.

    Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Auf die Produktionsdauer von ca. 4 Wochen hat das Stadtbüro keinen Einfluss. Bereits bei der Beantragung des Personalausweises können Sie gleich einen Termin für die Abholung vereinbaren. Sie können auch eine andere Person mit der Abholung bevollmächtigen. Beachten Sie in diesem Fall bitte auch die abzugebende Erklärung zum Erhalt des PIN-Briefes. Die von Ihnen bevollmächtigte Person muss sich ferner ausweisen können.

    Ihr neuer Personalausweis ist 10 Jahre gültig, wenn Sie das 24. Lebensjahr vollendet haben, bei jüngeren Personen 6 Jahre. 

    Wenn Sie in der Stadt Hildesheim mit Hauptwohnsitz oder alleinigem Wohnsitz gemeldet sind, müssen Sie für die Antragstellung persönlich im Stadtbüro vorsprechen.

    Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Auf die Produktionsdauer von ca. 4 Wochen hat das Stadtbüro keinen Einfluss. Bereits bei der Beantragung des Personalausweises können Sie gleich einen Termin für die Abholung vereinbaren. Sie können auch eine andere Person mit der Abholung bevollmächtigen. Beachten Sie in diesem Fall bitte auch die abzugebende Erklärung zum Erhalt des PIN-Briefes. Die von Ihnen bevollmächtigte Person muss sich ferner ausweisen können.

    Ihr neuer Personalausweis ist 10 Jahre gültig, wenn Sie das 24. Lebensjahr vollendet haben, bei jüngeren Personen 6 Jahre.

    Fristen

    Sie müssen Ihren neuen Ausweis vor Ablauf der Gültigkeit ihres alten Ausweises beantragen.

    Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 3 Wochen (ab Antragstellung bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können)

    Hinweise für Hildesheim: Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen

    Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Auf die Produktionsdauer von ca. 4 Wochen hat das Stadtbüro keinen Einfluss. Bereits bei der Beantragung des Personalausweises können Sie gleich einen Termin für die Abholung vereinbaren. Sie können auch eine andere Person mit der Abholung bevollmächtigen. Beachten Sie in diesem Fall bitte auch die abzugebende Erklärung zum Erhalt des PIN-Briefes. Die von Ihnen bevollmächtigte Person muss sich ferner ausweisen können.

    Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Auf die Produktionsdauer von ca. 4 Wochen hat das Stadtbüro keinen Einfluss. Bereits bei der Beantragung des Personalausweises können Sie gleich einen Termin für die Abholung vereinbaren. Sie können auch eine andere Person mit der Abholung bevollmächtigen. Beachten Sie in diesem Fall bitte auch die abzugebende Erklärung zum Erhalt des PIN-Briefes. Die von Ihnen bevollmächtigte Person muss sich ferner ausweisen können.

    Kosten

    Für antragstellende Personen ab 24 Jahren. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 37.0 EUR

    Für antragstellende Personen unter 24 Jahren.: Gebühr 22.8 EUR

    Für den vorläufigen Personalausweis.: Gebühr 10.0 EUR

    Bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz.: Zuschlag 13.0 EUR

    Für Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland.: Zuschlag 30.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hildesheim: Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 30.09.2021

    Version

    Technisch erstellt am 21.10.2013

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024