Personalausweis Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit

    Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen

    Wenn Ihr Personalausweis abläuft, müssen Sie einen neuen beantragen, sofern Sie über 16 Jahre alt sind und kein anderes gültiges Passdokument besitzen.

    Beschreibung

    In Deutschland müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn

    Ihr Personalausweis abläuft,

    • Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • Sie in Deutschland gemeldet sind und
    • kein anderes gültiges Passdokument besitzen, wie einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass.

    Ihren neuen Personalausweis müssen Sie beantragen, bevor die Gültigkeit Ihres alten Ausweises abläuft.

    Die Antragstellung ist bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz möglich. Wenn Sie den Antrag aus wichtigem Grund bei einem anderen Bürgeramt stellen, müssen Sie einen Zuschlag zahlen.

    Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter abhängig:

    • Haben Sie Ihren Ausweis in einem Alter von unter 24 Jahren beantragt, ist Ihr Personalausweis 6 Jahre gültig.
    • Haben Sie Ihren Ausweis in einem Alter ab 24 Jahren beantragt, ist Ihr Personalausweis 10 Jahre gültig.

    Wenn die Ausstellung des neuen Personalausweises nicht innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer des alten Ausweises möglich ist, müssen Sie für die Übergangszeit zusätzlich einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate gültig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

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    Allgemeine Bürgerangelegenheiten

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    Pass-, Ausweis- und Meldeangelegenheiten

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    Melde-, Ausweis- und Passangelegenheiten, Beglaubigungen, Führungszeugnisse, Gewerbezentralregisterauszüge, Untersuchungsberechtigungsscheine, Abfallbehälterbestellungen, Bewohnerparkausweise, Annahme von Wohngeldanträgen, Schwerbehindertenausweisanträge, Bestätigung für GEZ-Befreiung.

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Seele-Straße 7

    38122 Braunschweig

    Öffnungszeiten

    Vorsprachen im Dienstgebäude Friedrich-Seele-Str. 7 und im Bürgerservice Bohlweg 33 sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Bitte buchen Sie einen Termin unter www.braunschweig.de/termin oder telefonisch (0531/ 470-1)  Kontakt mit uns auf. Samstags KEINE Bearbeitung von Anträgen auf Parkausweise und -erleichterungen für schwerbehinderte Menschen. ÖPNV Sie erreichen uns mit der Buslinie 435 (barrierefreier Kleinbus), die zwischen dem Donauknoten über die Friedrich-Seele-Straße zum Messegelände Nord pendelt. Haltestelle Arndtstraße (Einwohnermeldeamt). Der Bus verkehrt abhängig von den Öffnungszeiten alle 30 Minuten. Bitte beachten Sie, dass die Buslinie 435 werktags, am Morgen zu einem späteren Zeitpunkt, abweichend zu den Öffnungszeiten, verkehrt. Aufgrund von Baumaßnahmen auf der Alten Frankfurter Straße werden aktuell die Haltestellen  Otto-von-Guericke-Straße Messelgelände nicht angefahren. Alternativ fahren Sie mit der Buslinie 413 bis zur Haltestelle Friedrich-Seele-Straße oder mit der Straßenbahnlinie 5 bis zur Haltestelle An der Rothenburg (jeweils zzgl. 5 bis 10 Minuten Gehweg). Aktuelle Informationen und Fahrpläne finden Sie hier . Parken Unmittelbar vor dem Gebäude sind 15 Kurzzeitparkplätze (60 Minuten, werktags 8-18 Uhr) und ein Behindertenparkplatz eingerichtet. Barrierefreier Zugang Durch einen Fahrstuhl, der auch über einen Zugang mittels Rampe über den Hof zu erreichen ist, ist der barrierefreie Zugang zu allen Räumen sichergestellt. Bitte melden Sie sich dazu telefonisch unter 0531 470 6072 an.

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    Telefon Festnetz: 0531 4701((Bürgertelefon))

    Fax: 0531 4706099

    E-Mail: buergerangelegenheiten@braunschweig.de

    Stichwörter

    Einwohnermeldeamt, einwohneramt, 32.4, Eiwo, meso, passamt, anmeldeamt, bürgercenter, einwohnermeldamt, einwohnmeldeamt, Einwohnermeldeabteilung, einwohnermeldeabteilung, anwohnermeldeamt, Einwohnermelderamt, Meldeamt, Servicecenter, Friedrich-Seele-Str., allgemeine bürgerangelegeneheiten, einwohnermeldemat, Einwohner meldeamt, Bürgerbüro

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    Technisch erstellt am 22.08.2019 (von: Webservice, Stadt Braunschweig)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Stadt Braunschweig)

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    Melde-, Ausweis- und Passangelegenheiten, Beglaubigungen, Führungszeugnisse, Gewerbezentralregisterauszüge, Untersuchungsberechtigungsscheine, Abfallbehälterbestellungen, Bewohnerparkausweise, Annahme von Wohngeldanträgen, Schwerbehindertenausweisanträge, Bestätigung für GEZ-Befreiung.

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    - Braunschweig

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    Vorsprachen im Dienstgebäude Friedrich-Seele-Str. 7 und im Bürgerbüro Steinweg 19 sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Bitte beachten Sie außerdem folgende Punkte Bitte seien Sie pünktlich und betreten Sie das Gebäude erst unmittelbar vor Ihrem Termin. Sollten Sie sich verspäten, kann der Termin nicht stattfinden. Bitte vereinbaren Sie in dem Fall einen neuen Termin. Der Zutritt ist aktuell nur am Vordereingang des Dienstgebäudes Friedrich-Seele-Str. 7 möglich. Bürgerinnen und Bürger, die einen barrierefreien Zugang benötigen, werden gebeten, sich unmittelbar vor dem Termin telefonisch zu melden (Tel 470 6072). Bitte buchen Sie einen Termin unter www.braunschweig.de/termin oder telefonisch (0531/ 470-1)  Kontakt mit uns auf. Öffnungszeiten: Montag: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr *) Dienstag: 08:00  Uhr bis 15:30 Uhr *) Mittwoch: 08:00  Uhr bis 12:00 Uhr *) Donnerstag: 08:00  Uhr bis 15:30 Uhr *) Freitag: 08:00  Uhr bis 13:00 Uhr *) Samstag: 09:00  Uhr bis 12:00 Uhr *) *) Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung Terminvereinbarungen sind möglich unter =>  Online-Reservierung   oder telefonisch unter 0531 470-1 bzw. Behördenrufnummer 115 Samstags KEINE Bearbeitung von Anträgen auf Parkausweise und -erleichterungen für schwerbehinderte Menschen. ÖPNV Sie erreichen uns mit der Buslinie 435 (barrierefreier Kleinbus), die zwischen dem Donauknoten über die Friedrich-Seele-Straße zum Messegelände Nord pendelt. Haltestelle Arndtstraße (Einwohnermeldeamt). Der Bus verkehrt abhängig von den Öffnungszeiten alle 30 Minuten. Bitte beachten Sie, dass die Buslinie 435 werktags, am Morgen zu einem späteren Zeitpunkt, abweichend zu den Öffnungszeiten, verkehrt. Aufgrund von Baumaßnahmen auf der Alten Frankfurter Straße werden aktuell die Haltestellen  Otto-von-Guericke-Straße Messelgelände nicht angefahren. Alternativ fahren Sie mit der Buslinie 413 bis zur Haltestelle Friedrich-Seele-Straße oder mit der Straßenbahnlinie 5 bis zur Haltestelle An der Rothenburg (jeweils zzgl. 5 bis 10 Minuten Gehweg). Aktuelle Informationen und Fahrpläne finden Sie hier . Parken Unmittelbar vor dem Gebäude sind 15 Kurzzeitparkplätze (60 Minuten, werktags 8-18 Uhr) und ein Behindertenparkplatz eingerichtet. Barrierefreier Zugang Durch einen Fahrstuhl, der auch über einen Zugang mittels Rampe über den Hof zu erreichen ist, ist der barrierefreie Zugang zu allen Räumen sichergestellt. Die gesamte Abteilung Bürgerangelegenheiten  bleibt in den Jahren 2022/2023 an folgenden Tagen geschlossen 24.12.2022 (Heiligabend) 26.12.2022 (2. Weihnachtsfeiertag) 01.01.2023 (Neujahr) 07.04.2023 (Karfreitag) 08.04.2023 (Karsamstag) 10.04.2023 (Ostermontag) 29.04.2023 (Samstag vor dem 1. Mai)

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    E-Mail: buergerangelegenheiten@braunschweig.de

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    Fax: 0531 4706099

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    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrisches Passfoto
    • falls vorhanden: alter Personalausweis, gültiger Reisepass oder abgelaufener Reisepass
    • gegebenenfalls Geburtsurkunde oder Familienstammbuch

    Voraussetzungen

    Die Pflicht zur Beantragung eines neuen Personalausweises gilt, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • in Deutschland gemeldet sind und
    • kein anderes gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    Sie müssen einen wichtigen Grund nennen, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.

    Hinweise für Braunschweig: Personalausweis, Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit

    Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie müssen Ihren neuen Ausweis vor Ablauf der Gültigkeit ihres alten Ausweises beantragen.

    Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 3 Wochen (ab Antragstellung bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können)

    Kosten

    Für antragstellende Personen ab 24 Jahren. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 37.0 EUR

    Für antragstellende Personen unter 24 Jahren.: Gebühr 22.8 EUR

    Für den vorläufigen Personalausweis.: Gebühr 10.0 EUR

    Bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz.: Zuschlag 13.0 EUR

    Für Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland.: Zuschlag 30.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 30.09.2021

    Version

    Technisch erstellt am 21.10.2013 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Identitätsnachweis, Personaldokument, Beantragung Personalausweis, Ausweis ausstellen, Ausweis beantragen, Personalausweis, elektronischer Personalausweis, Lichtbildausweis, Personalausweis zu alt, Ablauf der Gültigkeit, Perso, abgelaufen, Ausweis, neuer Personalausweis, Neuer PA, Personalausweis beantragen, Identitätsdokument, PA

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)