Erstmalig einen Personalausweis beantragen
Sobald Sie 16 Jahre alt sind, müssen Sie ein gültiges Ausweisdokument besitzen, mit dem Ihre Identität festgestellt werden kann. In der Regel ist das ein Personalausweis oder ein Reisepass.
Beschreibung
Deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass zu besitzen.
Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:
- Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
- Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens drei Monate lang gültig. Sie können Ihren Personalausweis bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz beantragen. Antragstellungen bei jedem anderen Bürgeramt sind möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen. In diesem Fall fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an.
Hinweise für Seevetal: Erstmalig einen Personalausweis beantragen
Zur Beantragung ist das persönliche Erscheinen erforderlich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Hinweise für Seevetal: Erstmalig einen Personalausweis beantragen
Jede Ortsverwaltung der Gemeinde Seevetal.
Ansprechpartner
Ortsverwaltung Fleestedt, Glüsingen, Beckedorf, Metzendorf
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 8.00 - 12.00 Uhr ohne Termin Dienstag (*): 8.00 - 12.00 Uhr | 15.00 - 18.30 Uhr Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr ohne Termin Freitag (*): 8.00 - 12.00 Uhr (*) Bitte vereinbaren Sie einen Termin telefonisch unter 04105 55-2555 oder online unter www.seevetal.de/termine. In Einzelfällen kann es zu Abweichungen von den Öffnungszeiten kommen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4105 55-2460
Internet
Weitere Informationen
Ortsverwaltung Hittfeld, Helmstorf, Lindhorst, Emmelndorf
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Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 8.00 - 15.00 Uhr ohne Termin Dienstag (*): 8.00 - 18.30 Uhr Mittwoch (*): 8.00 - 15.00 Uhr Donnerstag: 8.00 - 15.00 Uhr ohne Termin Freitag (*): 8.00 - 12.00 Uhr (*) Bitte vereinbaren Sie einen Termin telefonisch unter 04105 55-2555 oder online unter www.seevetal.de/termine. In Einzelfällen kann es zu Abweichungen von den Öffnungszeiten kommen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
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Telefon Festnetz: +49 4105 55-2420
Internet
Weitere Informationen
Ortsverwaltung Maschen, Hörsten, Horst
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin telefonisch unter 04105 55-2555 oder online unter www.seevetal.de/termine. Montag(*): 8.00 - 12.00 Uhr Dienstag: 8.00 - 12.00 Uhr; 15.00 - 18.30 Uhr Donnerstag(*): 8.00 - 12.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr (*) Montag und Donnerstag ist ein Besuch ohne Termin möglich, es ist jedoch mit Wartezeiten zu rechnen. In Einzelfällen kann es krankheitsbedingt zu Abweichungen von den Öffnungszeiten kommen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
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Telefon Festnetz: +49 4105 55-2430
Internet
Weitere Informationen
Ortsverwaltung Meckelfeld, Klein-Moor
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Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 8.00 - 12.00 Uhr ohne Termin Dienstag (*): 8.00 - 12.00 Uhr | 15.00 - 18.30 Uhr Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr ohne Termin Freitag (*): 8.00 - 12.00 Uhr (*) Bitte vereinbaren Sie einen Termin telefonisch unter 04105 55-2555 oder online unter www.seevetal.de/termine. In Einzelfällen kann es zu Abweichungen von den Öffnungszeiten kommen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
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Telefon Festnetz: +49 4105 55-2400
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Weitere Informationen
Ortsverwaltung Bullenhausen, Groß-Moor, Over
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Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die Ortsverwaltung Bullenhausen bleibt vorerst geschlossen. Bitte nutzen Sie unseren Bürgerservice in den Ortsverwaltungen in Fleestedt, Hittfeld, Maschen oder Meckelfeld oder online unter
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Telefon Festnetz: +49 4105 55-2490
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Weitere Informationen
Ortsverwaltung Ramelsloh, Ohlendorf, Holtorsloh
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Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die Ortsverwaltung Ramelsloh ist geschlossen. Bitte nutzen Sie unseren Bürgerservice in den Ortsverwaltungen in Fleestedt, Hittfeld, Maschen oder Meckelfeld oder online unter
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Telefon Festnetz: +49 4105 55-2480
Internet
Weitere Informationen
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
erforderliche Unterlagen
- biometrietaugliches Passfoto: Das Foto muss
- aktuell sein und
- die Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen.
- falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
- falls kein gültiger Reisepass oder Kinderreisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Hinweise für Seevetal: Erstmalig einen Personalausweis beantragen
Hinweis:
In den Ortsverwaltungen Hittfeld und Meckelfeld ist eine Fotokabine (Fotofix) aufgestellt worden, wie man sie aus Einkaufszentren, Bahnhöfen und ähnlichen Orten kennt.
Die Anfertigung der Aufnahmen kostet 8 Euro (Streifen mit 4 Bildern). Bitte bringen Sie passendes Geld mit, da weder unbar bezahlt, noch Wechselgeld herausgegeben werden kann. Es sind Münzen ab der 5 Ct-Münze sowie max. ein 5 € Schein als Zahlungsmittel möglich.
Voraussetzungen
Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- in Deutschland gemeldet sind,
- keinen gültigen Reisepass besitzen.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
- Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen den Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen. Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
- Jugendliche ab 16 Jahren können den Personalausweis selbst beantragen.
- Kommen Jugendliche ab 16 Jahren ihrer Pflicht nicht nach, müssen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Personen mit gesetzlicher Vertretungsbefugnis zusammen mit der jugendlichen Person den Antrag stellen. Ein sorgeberechtigtes Elternteil kann sich bei der Antragstellung durch Bevollmächtigung des anderen Elternteils vertreten lassen.
- Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren stellen alle sorgeberechtigten Elternteile den Antrag gemeinsam. Die Kinder und Jugendlichen müssen immer auch persönlich erscheinen, da das Bürgeramt ihre Identität prüft. Außerdem müssen sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
- Bei der Beantragung müssen Sie erklären, ob Ihre Fingerabdrücke auf dem Ausweis-Chip gespeichert werden sollen. Ab 2. August 2021 entfällt die Erklärung zur Abgabe der Fingerabdrücke, da bei jeder Personalausweisbeantragung Fingerabdrücke zur Speicherung im Dokument abgenommen werden.
Ausnahme: Kindern unter 6 Jahren werden keine Fingerabdrücke abgenommen. - Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH in Berlin hergestellt.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
Fristen
Sind Sie gerade 16 Jahre alt geworden, besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit und sind in Deutschland gemeldet, muss der Antrag unverzüglich gestellt werden, sofern Sie kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.
Bearbeitungsdauer
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
Kosten
- EUR 37,00 für antragstellende Person ab 24 Jahren
- EUR 22,80 für antragstellende Person unter 24 Jahren
- EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
- EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
- EUR 30,00 Zuschlag für Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland
Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 30.09.2021
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