Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden
Beschreibung
Wird ein Personalausweis nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist. Wurde der ursprüngliche Verlust nicht nur der zuständigen Stelle, sondern auch der Polizei angezeigt, so sollte auch diese vom Wiederauffinden in Kenntnis gesetzt werden.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1551
49364 Vechta
Hausanschrift
Parkplätze
- Frauenparkplatz: Tiefgarage
Anzahl: 5 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Tiefgarage Rathaus
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Parkplatz: Tiefgarage Rathaus
Anzahl: 60 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Frau Edith Kamphake
Telefon Festnetz: 04441 8863304
Frau Martina Schoster
Telefon Festnetz: 04441 8863306
Frau Laura Schünemann
Telefon Festnetz: 04441 8863305
Herr Daniel Tebben
Telefon Festnetz: 04441 8863307
Herr Maximilian Von Höven
Telefon Festnetz: 04441 8863303
Internet
erforderliche Unterlagen
- wieder gefundener Personalausweis
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Kosten
Aufschlag für die Entsperrung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: Gebühr 6.00 EUR
Entsperren nach Wiederauffinden des elektronischen Identitätsnachweises: Gebühr 6.00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 30.10.2013
Stichwörter
elektronischer Personalausweis, Ausweispflichtbefreiung, Ausweis beantragen, neuer Personalausweis, ePA, Beantragung, Ausweis ausstellen, nPA, Identitätsnachweis, Perser, Idendity-Card, Personalausweis beantragen