Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden
Beschreibung
Wird ein Personalausweis nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist. Wurde der ursprüngliche Verlust nicht nur der zuständigen Stelle, sondern auch der Polizei angezeigt, so sollte auch diese vom Wiederauffinden in Kenntnis gesetzt werden.
Ansprechpartner
Gemeinde Bad Laer - Fachbereich III Ordnung und Soziales
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: vor dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: vor dem Rathaus
Anzahl: 6 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bad Laer, Rathaus
Linie:- Bus: 466, 424, 426, 313
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Körperlich beeinträchtigte Personen melden sich bitte vorab im Bürgerbüro an.
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:00 Uhr, 15:00 - 17:00 Uhr Di. 08:30 - 12:00 Uhr Mi. 08:30 - 12:00 Uhr Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Daniel Burghard
Telefon Festnetz: 05424 2911-50
E-Mail: burghard@bad-laer.de
Frau Ingeborg Mechelhoff
Telefon Festnetz: 05424 2911-52
E-Mail: mechelhoff@bad-laer.de
Frau Vanessa Wekking
Telefon Festnetz: 05424 2911-99
E-Mail: wekking@bad-laer.de
Frau Marlies Schowe
Telefon Festnetz: 05424 2911-31
E-Mail: schowe@bad-laer.de
Frau Tanja Lissel
Telefon Festnetz: 05424 2911-51
E-Mail: lissel@bad-laer.de
Herr Berthold Tapke-Jost
Telefon Festnetz: 05424 2911-30
E-Mail: tapke-jost@bad-laer.de
Internet
Bankverbindung
Gemeinde Bad Laer
Empfänger: Gemeinde Bad Laer
IBAN: DE27 2655 0105 0001 2004 68
BIC: NOLADE22
Bankinstitut: Sparkasse Osnabrück
erforderliche Unterlagen
- wieder gefundener Personalausweis
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Kosten
Aufschlag für die Entsperrung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: Gebühr 6.00 EUR
Entsperren nach Wiederauffinden des elektronischen Identitätsnachweises: Gebühr 6.00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 30.10.2013
Stichwörter
Ausweis beantragen, Idendity-Card, ePA, Ausweispflichtbefreiung, Personalausweis beantragen, Beantragung, nPA, elektronischer Personalausweis, Identitätsnachweis, neuer Personalausweis, Perser, Ausweis ausstellen