Personalausweis Meldung wegen Fund

    Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden

    Beschreibung

    Wird ein Personalausweis nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist. Wurde der ursprüngliche Verlust nicht nur der zuständigen Stelle, sondern auch der Polizei angezeigt, so sollte auch diese vom Wiederauffinden in Kenntnis gesetzt werden.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Ordnung und Sicherheit (32)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 26

    27801 Dötlingen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04432 950

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Sachgebietsleiterin: Liane Pape-Nordbrock

    Version

    Technisch erstellt am 18.07.2022 (von: Webservice, Landkreis Oldenburg)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Dötlingen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Gemeinde Dötlingen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 26

    Postfach 27799

    27801 Dötlingen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. und Di. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr. Mi. geschlossen. Do. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr; 14.00 Uhr - 18.00 Uhr. Fr. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Termine auch nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04432 950-0

    E-Mail: gemeinde.doetlingen@doetlingen.de

    Version

    Technisch erstellt am 30.01.2008 (von: Anke-Regina Fröb)

    Technisch geändert am 21.08.2024 (von: Meißner, Kathrin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • wieder gefundener Personalausweis

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

    Kosten

    Aufschlag für die Entsperrung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: Gebühr 6.0 EUR

    Entsperren nach Wiederauffinden des elektronischen Identitätsnachweises: Gebühr 6.0 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 30.10.2013

    Version

    Technisch erstellt am 21.10.2013 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Idendity-Card, Ausweis beantragen, Ausweispflichtbefreiung, Perser, Personalausweis beantragen, nPA, neuer Personalausweis, elektronischer Personalausweis, ePA, Identitätsnachweis, Ausweis ausstellen, Beantragung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)