Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden
Beschreibung
Wird ein Personalausweis nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist. Wurde der ursprüngliche Verlust nicht nur der zuständigen Stelle, sondern auch der Polizei angezeigt, so sollte auch diese vom Wiederauffinden in Kenntnis gesetzt werden.
Ansprechpartner
Stadt Wiesmoor - Fachgruppe 3.1 Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach vorheriger Vereinbarung möglich. Montag: von 08:15 bis 12:30 Uhr Dienstag: von 08:15 bis 12:30 Uhr Mittwoch: von 08:15 bis 12:30 Uhr Donnerstag: von 08:15 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr Freitag: von 08:15 bis 12:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Heike Buhr
Frau Anna-Lea Oltmanns
Frau Lina-Marie Grotlüschen
erforderliche Unterlagen
- wieder gefundener Personalausweis
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Kosten
Aufschlag für die Entsperrung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: Gebühr 6.00 EUR
Entsperren nach Wiederauffinden des elektronischen Identitätsnachweises: Gebühr 6.00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 30.10.2013
Stichwörter
Ausweis beantragen, Idendity-Card, ePA, Ausweispflichtbefreiung, Personalausweis beantragen, Beantragung, nPA, elektronischer Personalausweis, Identitätsnachweis, neuer Personalausweis, Perser, Ausweis ausstellen