Personalausweis Meldung wegen Fund

    Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden

    Beschreibung

    Wird ein Personalausweis nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist. Wurde der ursprüngliche Verlust nicht nur der zuständigen Stelle, sondern auch der Polizei angezeigt, so sollte auch diese vom Wiederauffinden in Kenntnis gesetzt werden.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Bispingen - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Borsteler Straße 4

    29646 Bispingen

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 - 12:00 Uhr , 14:00 - 16:00 Uhr* Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mi. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr  (*Mo.-Fr.: Ein Besuch des Rathaus ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.)

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung, paydirekt, Girocard, SEPA-Lastschrift, Bargeldzahlung, Paypal

    Bankverbindung

    Gemeinde Bispingen

    Empfänger: Gemeinde Bispingen

    IBAN: DE96 2406 0300 4800 2348 00

    BIC: GENODEF1NBU

    Bankinstitut: Volksbank Lüneburger Heide eG

    Gemeinde Bispingen

    Empfänger: Gemeinde Bispingen

    IBAN: DE41 2585 1660 0000 8066 61

    BIC: NOLADE21SOL

    Bankinstitut: Kreissparkasse Soltau

    Stichwörter

    Bürgerbüro, Fachbereich 3

    Version

    Technisch erstellt am 01.04.2021

    Technisch geändert am 26.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • wieder gefundener Personalausweis

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

    Kosten

    Aufschlag für die Entsperrung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: Gebühr 6.0 EUR

    Entsperren nach Wiederauffinden des elektronischen Identitätsnachweises: Gebühr 6.0 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 30.10.2013

    Version

    Technisch erstellt am 21.10.2013

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Identitätsnachweis, nPA, neuer Personalausweis, Perser, Personalausweis beantragen, elektronischer Personalausweis, ePA, Ausweis beantragen, Ausweis ausstellen, Ausweispflichtbefreiung, Idendity-Card, Beantragung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024