Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden
Beschreibung
Wird ein Personalausweis nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist. Wurde der ursprüngliche Verlust nicht nur der zuständigen Stelle, sondern auch der Polizei angezeigt, so sollte auch diese vom Wiederauffinden in Kenntnis gesetzt werden.
Ansprechpartner
Einwohner- und Meldewesen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08:00 - 12:30 Uhr Dienstag zus. von 14:00 - 17:00 Uhr Donnerstag zus. von 14:00 - 18:30 Uhr Mittwoch g e s c h l o s s e n
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4176 9099-21
Telefon Festnetz: +49 4176 9099-28
Fax: +49 4176 9099-44
E-Mail: meldeamt@sg-elbmarsch.de
Kontaktperson
Frau Murawski
erforderliche Unterlagen
- wieder gefundener Personalausweis
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Kosten
Aufschlag für die Entsperrung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: Gebühr 6.0 EUR
Entsperren nach Wiederauffinden des elektronischen Identitätsnachweises: Gebühr 6.0 EUR
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 30.10.2013
Stichwörter
Idendity-Card, Ausweis beantragen, Ausweispflichtbefreiung, Perser, Personalausweis beantragen, nPA, neuer Personalausweis, elektronischer Personalausweis, ePA, Identitätsnachweis, Ausweis ausstellen, Beantragung