Personalausweis Meldung wegen Fund

    Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden

    Beschreibung

    Wird ein Personalausweis nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist. Wurde der ursprüngliche Verlust nicht nur der zuständigen Stelle, sondern auch der Polizei angezeigt, so sollte auch diese vom Wiederauffinden in Kenntnis gesetzt werden.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Steimbke

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 4

    31634 Steimbke

    Öffnungszeiten

    montags bis freitags von 8:30 - 12:00 Uhr donnerstags zusätzlich von 14:00 - 18:00 Uhr und nach gesonderter Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: rathaus@steimbke.de

    Telefon Festnetz: 05026 9808-0

    Fax: 05026 9808-55

    Version

    Technisch erstellt am 05.11.2019 (von: Webservice, Landkreis Nienburg/Weser)

    Technisch geändert am 23.02.2020 (von: Webservice, Landkreis Nienburg/Weser)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Samtgemeinde Steimbke

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 4

    31634 Steimbke

    Öffnungszeiten

    montags bis freitags von 8:30 - 12:00 Uhr donnerstags zusätzlich von 14:00 - 18:00 Uhr und nach gesonderter Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05026 9808

    E-Mail: rathaus@steimbke.de

    Version

    Technisch erstellt am 20.06.2022 (von: Webservice, Landkreis Nienburg/Weser)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Samtgemeinde Steimbke)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • wieder gefundener Personalausweis

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

    Kosten

    Aufschlag für die Entsperrung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: Gebühr 6.0 EUR

    Entsperren nach Wiederauffinden des elektronischen Identitätsnachweises: Gebühr 6.0 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 30.10.2013

    Version

    Technisch erstellt am 21.10.2013 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Idendity-Card, Ausweis beantragen, Ausweispflichtbefreiung, Perser, Personalausweis beantragen, nPA, neuer Personalausweis, elektronischer Personalausweis, ePA, Identitätsnachweis, Ausweis ausstellen, Beantragung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)