Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden
Beschreibung
Wird ein Personalausweis nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist. Wurde der ursprüngliche Verlust nicht nur der zuständigen Stelle, sondern auch der Polizei angezeigt, so sollte auch diese vom Wiederauffinden in Kenntnis gesetzt werden.
Ansprechpartner
Stadt Sarstedt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Herr Burkhard Adolphi
Frau Heike Brennecke
Frau Iris Hartmann
Frau Ruth Höftmann
Herr Lars Kuntze
Frau Nicole Müller
Frau Sylvia Oldenburg
Frau Elke Pytel-Weber
Frau Michaela Schindler
Frau Anita Schwerdtfeger
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05066 805-25
Fax: 05066 805-70
E-Mail: standesamt@sarstedt.de
E-Mail: anita.schwerdtfeger@sarstedt.de
Frau Claudia Wallbaum
Frau Roswitha Wolters
Herr Jörg Woyda
Herr Rembert Andermann
Frau Martina Brinkmann
Herr Christoph Neuber
Frau Daniela Tomis
Internet
erforderliche Unterlagen
- wieder gefundener Personalausweis
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Kosten
Aufschlag für die Entsperrung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: Gebühr 6.00 EUR
Entsperren nach Wiederauffinden des elektronischen Identitätsnachweises: Gebühr 6.00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 30.10.2013
Stichwörter
Ausweis beantragen, Idendity-Card, ePA, Ausweispflichtbefreiung, Personalausweis beantragen, Beantragung, nPA, elektronischer Personalausweis, Identitätsnachweis, neuer Personalausweis, Perser, Ausweis ausstellen