Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden
Beschreibung
Wird ein Personalausweis nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist. Wurde der ursprüngliche Verlust nicht nur der zuständigen Stelle, sondern auch der Polizei angezeigt, so sollte auch diese vom Wiederauffinden in Kenntnis gesetzt werden.
Ansprechpartner
Gemeinde Harsum - Fachbereich 4
Beschreibung
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Postanschrift
Oststraße 27
31177 Harsum
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr Montag 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:00 Uhr Weitere Termine nach Vereinbarung.
Kontakt
Telefon Festnetz: 05127 405-0
E-Mail: info@harsum.de
Kontaktperson
Frau Sonja Lehne
Postanschrift
Oststraße 27
31177 Harsum
Fax: 05127 40544
Telefon Festnetz: 05127 4051-32
E-Mail: buergerservice@harsum.de
E-Mail: sonja.lehne@harsum.de
erforderliche Unterlagen
- wieder gefundener Personalausweis
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Kosten
Aufschlag für die Entsperrung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: Gebühr 6.00 EUR
Entsperren nach Wiederauffinden des elektronischen Identitätsnachweises: Gebühr 6.00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 30.10.2013
Stichwörter
Ausweis beantragen, Idendity-Card, ePA, Ausweispflichtbefreiung, Personalausweis beantragen, Beantragung, nPA, elektronischer Personalausweis, Identitätsnachweis, neuer Personalausweis, Perser, Ausweis ausstellen