Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden
Beschreibung
Wird ein Personalausweis nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist. Wurde der ursprüngliche Verlust nicht nur der zuständigen Stelle, sondern auch der Polizei angezeigt, so sollte auch diese vom Wiederauffinden in Kenntnis gesetzt werden.
Ansprechpartner
Stadt Bad Münder am Deister - Servicebüro
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Steinhof
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Wermuthstr.
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Steinhof
Anzahl: 23
Gebühren: nein
Parkplatz: Wermuthstr.
Anzahl: 60
Gebühren: nein
Feuerteich
Bus: 10,15,16,17,18
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Rollstuhlgerecht mit Hilfe
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:30 Uhr Di. 08:00 - 12:30 Uhr Mi. 08:00 - 12:30 Uhr Do. 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr Fr. 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Fachdienst 0.03 - Ordnungswesen, Standesamt, Feuerwehr / Service-Büro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Vorsprache nur nach Terminvereinbarung!
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- wieder gefundener Personalausweis
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Kosten
Aufschlag für die Entsperrung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: Gebühr 6.0 EUR
Entsperren nach Wiederauffinden des elektronischen Identitätsnachweises: Gebühr 6.0 EUR
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 30.10.2013
Stichwörter
Idendity-Card, Ausweis beantragen, Ausweispflichtbefreiung, Perser, Personalausweis beantragen, nPA, neuer Personalausweis, elektronischer Personalausweis, ePA, Identitätsnachweis, Ausweis ausstellen, Beantragung