Personalausweis Meldung wegen Fund

    Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden

    Beschreibung

    Wird ein Personalausweis nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist. Wurde der ursprüngliche Verlust nicht nur der zuständigen Stelle, sondern auch der Polizei angezeigt, so sollte auch diese vom Wiederauffinden in Kenntnis gesetzt werden.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro Einbeck

    Adresse

    Hausanschrift

    Teichenweg 1

    37574 Einbeck

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeiten: Mo + Die 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr Mi + Fr 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr Do 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 05561 916-500500

    Telefon Festnetz: 05561 916-444

    E-Mail: buergerbuero@einbeck.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Kreiensen

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 21

    37574 Einbeck

    Öffnungszeiten

    Für das Bürgerbüro Kreiensen gelten folgende Öffnungszeiten: Mo 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr Die 12:00 Uhr bis 16:00 Uhr Mi 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr Do 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr Fr 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05561 916-444

    Fax: 05561 916500500

    E-Mail: buergerbuero@einbeck.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 23.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • wieder gefundener Personalausweis

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

    Kosten

    Aufschlag für die Entsperrung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: Gebühr 6.00 EUR

    Entsperren nach Wiederauffinden des elektronischen Identitätsnachweises: Gebühr 6.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 30.10.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    nPA, elektronischer Personalausweis, Personalausweis beantragen, Perser, Ausweispflichtbefreiung, ePA, Ausweis ausstellen, Identitätsnachweis, Idendity-Card, Beantragung, Ausweis beantragen, neuer Personalausweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de