Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden
Beschreibung
Wird ein Personalausweis nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist. Wurde der ursprüngliche Verlust nicht nur der zuständigen Stelle, sondern auch der Polizei angezeigt, so sollte auch diese vom Wiederauffinden in Kenntnis gesetzt werden.
Ansprechpartner
Stadt Wittingen - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Links vom Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Am Rathaus
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Wittingen, Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Braunschweig - Wittingen - Uelzen
- Haltestelle: Wittingen, Rathaus
Linie:- Bus: 120, 121, 125, 137, 138
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 05831 261-212
Telefon Festnetz: 05831 261-213
Telefon Festnetz: 05831 261-214
Fax: 05831 262-0
Telefon Festnetz: 05831 261-215
E-Mail: stadt@wittingen.eu
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldlose Zahlung, Bargeldzahlung, Girocard
erforderliche Unterlagen
- wieder gefundener Personalausweis
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Kosten
Aufschlag für die Entsperrung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: Gebühr 6.00 EUR
Entsperren nach Wiederauffinden des elektronischen Identitätsnachweises: Gebühr 6.00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 30.10.2013
Stichwörter
elektronischer Personalausweis, Ausweispflichtbefreiung, Ausweis beantragen, neuer Personalausweis, ePA, Beantragung, Ausweis ausstellen, nPA, Identitätsnachweis, Perser, Idendity-Card, Personalausweis beantragen