elektronischer Identitätsnachweis Sperrung

    Elektronischer Identitätsnachweis Sperrung

    Beschreibung

    Wurde der elektronische Identitätsnachweis aktiviert, so ist die Sperrung bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises bei der zuständigen Stelle zu veranlassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt, in der der Wohnsitz ist oder bei der Behörde, die den Personalausweis ausgestellt hat.

    Alternativ kann die Sperrung telefonisch über den Sperrnotruf +49 116 116 (gebührenfrei aus dem dt. Festnetz und Mobilfunknetz; Erreichbarkeit: Montag bis Sonntag von 0 – 24 Uhr) erfolgen. Die Höhe der Gebühren aus dem Ausland richtet sich nach den Preisen des jeweiligen ausländischen Anbieters/Netzbetreibers.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Neuenkirchen - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Alte Poststraße 5

    49586 Neuenkirchen

    Rathaus Neuenkirchen

    Behindertenparkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Behindertenparkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Behindertenparkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
    Anzahl: 5
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
    Anzahl: 5
    Gebühren: nein

    Merzen, Raiffeisenbank

    Bus: 610


    Neuenkirchen, Kirche

    Bus: 610


    Voltlage, ZOB

    Bus: 610

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Alle drei Bürgerbüros sind barrierefrei.

    Hausanschrift

    Hauptstraße 31

    49586 Merzen

    Gemeinde Merzen

    Behindertenparkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Behindertenparkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Behindertenparkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
    Anzahl: 5
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
    Anzahl: 5
    Gebühren: nein

    Merzen, Raiffeisenbank

    Bus: 610


    Neuenkirchen, Kirche

    Bus: 610


    Voltlage, ZOB

    Bus: 610

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Alle drei Bürgerbüros sind barrierefrei.

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    49599 Voltlage

    Gemeinde Voltlage

    Behindertenparkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Behindertenparkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Behindertenparkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
    Anzahl: 5
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
    Anzahl: 5
    Gebühren: nein

    Merzen, Raiffeisenbank

    Bus: 610


    Neuenkirchen, Kirche

    Bus: 610


    Voltlage, ZOB

    Bus: 610

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Alle drei Bürgerbüros sind barrierefrei.

    Postanschrift

    Postfach 1140

    49585 Neuenkirchen

    Öffnungszeiten

    Neuenkirchen: Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Merzen: Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Voltlage: Montag 09:00 - 12:00 Uhr, Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 15:30 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05465 201-32(Rathaus Neuenkirchen)

    Telefon Festnetz: 05465 201-33(Rathaus Neuenkirchen)

    Telefon Festnetz: 05466 363(Gemeinde Merzen)

    Telefon Festnetz: 05465 201-66(Gemeinde Voltlage)

    E-Mail: buergerbuero@neuenkirchen-os.de

    Version

    Technisch erstellt am 02.09.2021 (von: Feltmann, Claudia)

    Technisch geändert am 20.02.2023 (von: Rack, Alina)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises muss persönlich oder telefonisch erfolgen. Bei der Sperrung sind die persönlichen Daten und das Sperrkennwort anzugeben.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.12.2010

    Version

    Technisch erstellt am 21.10.2013 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)