elektronischer Identitätsnachweis Sperrung

    Elektronischer Identitätsnachweis Sperrung

    Beschreibung

    Wurde der elektronische Identitätsnachweis aktiviert, so ist die Sperrung bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises bei der zuständigen Stelle zu veranlassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt, in der der Wohnsitz ist oder bei der Behörde, die den Personalausweis ausgestellt hat.

    Alternativ kann die Sperrung telefonisch über den Sperrnotruf +49 116 116 (gebührenfrei aus dem dt. Festnetz und Mobilfunknetz; Erreichbarkeit: Montag bis Sonntag von 0 - 24 Uhr) erfolgen. Die Höhe der Gebühren aus dem Ausland richtet sich nach den Preisen des jeweiligen ausländischen Anbieters/Netzbetreibers.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Bad Laer - Fachbereich III Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Glandorfer Straße 5

    49196 Bad Laer

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: vor dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: vor dem Rathaus
      Anzahl: 6  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bad Laer, Rathaus
      Linie:
      • Bus: 466, 424, 426, 313

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Körperlich beeinträchtigte Personen melden sich bitte vorab im Bürgerbüro an.

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 - 12:00 Uhr, 15:00 - 17:00 Uhr Di. 08:30 - 12:00 Uhr Mi. 08:30 - 12:00 Uhr Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05424 2911-0

    Fax: 05424 2911-19

    E-Mail: rathaus@bad-laer.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeinde Bad Laer

    Empfänger: Gemeinde Bad Laer

    IBAN: DE27 2655 0105 0001 2004 68

    BIC: NOLADE22

    Bankinstitut: Sparkasse Osnabrück

    Version

    Technisch geändert am 22.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Verfahrensablauf

    Die Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises muss persönlich oder telefonisch erfolgen. Bei der Sperrung sind die persönlichen Daten und das Sperrkennwort anzugeben.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.12.2010

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de