elektronischer Identitätsnachweis Sperrung

    Elektronischer Identitätsnachweis Sperrung

    Beschreibung

    Wurde der elektronische Identitätsnachweis aktiviert, so ist die Sperrung bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises bei der zuständigen Stelle zu veranlassen.

    Hinweise für Ganderkesee: Elektronischer Identitätsnachweis Sperrung

    Haben Sie die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet, so müssen Sie diese bei Diebstahl oder Verlust unverzüglich sperren lassen. Die Sperrung stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird.

    Wichtig ist: ohne Ihre PIN kann niemand Ihre Daten auslesen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt, in der der Wohnsitz ist oder bei der Behörde, die den Personalausweis ausgestellt hat.

    Alternativ kann die Sperrung telefonisch über den Sperrnotruf +49 116 116 (gebührenfrei aus dem dt. Festnetz und Mobilfunknetz; Erreichbarkeit: Montag bis Sonntag von 0 - 24 Uhr) erfolgen. Die Höhe der Gebühren aus dem Ausland richtet sich nach den Preisen des jeweiligen ausländischen Anbieters/Netzbetreibers.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Ganderkesee - Bürgerbüro Ganderkesee

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlenstraße 2

    27777 Ganderkesee

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 5  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 40  Gebühren: nein

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1661

    27767 Ganderkesee

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 07:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Auch für Sie da: Bürgerbüro Bookholzberg Stedinger Straße 65 27777 Ganderkesee Montag: 10:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Donnerstag: 10:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Version

    Technisch geändert am 26.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Verfahrensablauf

    Die Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises muss persönlich oder telefonisch erfolgen. Bei der Sperrung sind die persönlichen Daten und das Sperrkennwort anzugeben.

    Hinweise für Ganderkesee: Elektronischer Identitätsnachweis Sperrung

    Am einfachsten ist das Sperren über die telefonische Sperrhotline.  Diese ist an 7 Tagen die Woche rund um die Uhr unter der gebührenfreien Rufnummer 116 116 erreichbar. Aus dem Ausland wählen Sie bitte 0049 116116 oder 0049 3040504050 (gebührenpflichtig).

    • Bitte halten Sie für den Anruf Ihr  Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde.
    • Die Online-Ausweisfunktion wird umgehend gesperrt und kann vorerst nicht verwendet werden.

    Sie können das Sperren auch direkt in in den Bürgerbüros veranlassen.
    Bitte beachten Sie, dass Sie unabhänigig von der Sperrung den Verlust in den Bürgerbüros  melden müssen.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Ganderkesee: Elektronischer Identitätsnachweis Sperrung

    Die Sperrung ist kostenlos.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.12.2010

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de