elektronischer Identitätsnachweis Sperrung

    Elektronischer Identitätsnachweis Sperrung

    Beschreibung

    Wurde der elektronische Identitätsnachweis aktiviert, so ist die Sperrung bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises bei der zuständigen Stelle zu veranlassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt, in der der Wohnsitz ist oder bei der Behörde, die den Personalausweis ausgestellt hat.

    Alternativ kann die Sperrung telefonisch über den Sperrnotruf +49 116 116 (gebührenfrei aus dem dt. Festnetz und Mobilfunknetz; Erreichbarkeit: Montag bis Sonntag von 0 - 24 Uhr) erfolgen. Die Höhe der Gebühren aus dem Ausland richtet sich nach den Preisen des jeweiligen ausländischen Anbieters/Netzbetreibers.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Bunde - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchring 2

    26831 Bunde

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Friedhofsweg
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Kirchring
      Linie:
      • Bus: 620

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1251

    26828 Bunde

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mi. 08:30- 12:00 Uhr Do. 08:30- 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 04953 809-12

    Telefon Festnetz: 04953 809-0

    E-Mail: buergerbuero@gemeinde-bunde.de

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeinde Bunde

    Empfänger: Gemeinde Bunde

    IBAN: DE34 2855 0000 0002 0013 45

    BIC: BRLADE21LER

    Bankinstitut: Sparkasse LeerWittmund

    Stichwörter

    Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Verfahrensablauf

    Die Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises muss persönlich oder telefonisch erfolgen. Bei der Sperrung sind die persönlichen Daten und das Sperrkennwort anzugeben.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.12.2010

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de