Elektronischer Identitätsnachweis Sperrung
Beschreibung
Wurde der elektronische Identitätsnachweis aktiviert, so ist die Sperrung bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises bei der zuständigen Stelle zu veranlassen.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis - Elektronischer Identitätsnachweis (eID) - Sperrung
Gesamtthemenübersicht Personalausweis
Bei Diebstahl oder Verlust des Personalausweises wird empfohlen, die Online-Ausweisfunktion, sofern die auf dem Ausweis eingeschaltet ist, unverzüglich sperren zu lassen, um einen Missbrauch des Dokumentes auszuschließen.
Die Sperrung kann telefonisch über den Sperrnotruf 116 116 erfolgen.
Für den Anruf bei der Sperrhotline oder dem Sperrnotruf sind die persönlichen Daten und das Sperrkennwort anzugeben (wurde im PIN-Brief mitgeteilt).
Im Zweifel können Sie die Sperrung auch in einem der Bürgerbüros kostenfrei veranlassen. Hierfür sind das persönliche Erscheinen und ein Identitätsnachweis notwendig.
Bei Nutzung der elektronischen Signatur muss die Unterschriftsfunktion bei Diebstahl oder Verlust des Personalausweises separat gesperrt werden.
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Diese Sperrung erfolgt direkt bei dem Anbieter, bei dem Sie das Signaturzertifikat erworben haben.
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Die Bürgerbüros können hier nicht weiterhelfen.
Für die Bearbeitung des Anliegens ist ein Termin erforderlich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt, in der der Wohnsitz ist oder bei der Behörde, die den Personalausweis ausgestellt hat.
Alternativ kann die Sperrung telefonisch über den Sperrnotruf +49 116 116 (gebührenfrei aus dem dt. Festnetz und Mobilfunknetz; Erreichbarkeit: Montag bis Sonntag von 0 - 24 Uhr) erfolgen. Die Höhe der Gebühren aus dem Ausland richtet sich nach den Preisen des jeweiligen ausländischen Anbieters/Netzbetreibers.
Ansprechpartner
Stadt Oldenburg - Bürgerbüro Nord
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung Öffnungszeiten "Bringen und Abholen" Montags und Dienstags: 8 bis 12 Uhr Mittwochs: 12:30 bis 15:30 Donnerstags und Freitags: 8 bis 12 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Stadt Oldenburg - Bürgerbüro Mitte
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis - Elektronischer Identitätsnachweis (eID) - Sperrung
- Personalausweisgesetz (PAuswG)
- Personalausweisverordnung (PAuswV)
- Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV)
Verfahrensablauf
Die Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises muss persönlich oder telefonisch erfolgen. Bei der Sperrung sind die persönlichen Daten und das Sperrkennwort anzugeben.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis - Elektronischer Identitätsnachweis (eID) - Sperrung
- Onlineausweisfunktion Sperrung: gebührenfrei
- Kosten für das Sperren eines elektronischen Signaturzertifikates obliegen der Preisgestaltung des jeweiligen Anbieters.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis - Elektronischer Identitätsnachweis (eID) - Sperrung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.12.2010
Stichwörter
Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises